Hinweis: Diese Webseite ist noch in Entwicklung; Inhalte und Funktionen können sich ändern. Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist stets die amtliche Fundstelle (Nds. GVBl., Nds. MBl., SVBl., VORIS).In Entwicklung. Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist stets die amtliche Fundstelle.

Quellen

Diese Sammlung ist nichtamtlich. Verbindlich ist immer die amtliche Fundstelle — im Zweifel gilt, was dort steht, nicht was hier steht.

Amtliche Fundstellen

Für den verbindlichen Wortlaut beachten Sie die jeweilige amtliche Fundstelle, insbesondere:

  • Nds. GVBl. (Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt) — Gesetze und Verordnungen
  • Nds. MBl. (Niedersächsisches Ministerialblatt) — Erlasse, Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften
  • SVBl. (Schul-Verwaltungsblatt) — Runderlasse und Bekanntmachungen des Kultusministeriums, speziell für den Schulbereich

Woher die Texte hier kommen

  • VORIS (Vorschrifteninformationssystem Niedersachsen) — die zentrale, vom Land betriebene Volltextdatenbank. Eine zentrale Quelle dieser Sammlung; vorhandene Originalverweise stehen am jeweiligen Dokument.
  • Bildungsportal Niedersachsen — offizielle Informationen des Kultusministeriums, u. a. zu Terminen und Prüfungen.
  • SVBl.-Ausgaben des Kultusministeriums direkt, wo VORIS keine eigene Gesamtquelle führt.

Jede Normseite zeigt unter “Original & Fundstelle” die amtliche Fundstelle und, wo vorhanden, einen Link zur Originalquelle.

Warum nicht schure.de

Das früher unter schure.de/aktuell.schure.de erreichbare private Angebot war lange eine verbreitete Anlaufstelle für niedersächsisches Schulrecht, wird aber Ende September 2026 eingestellt. Es war selbst nur ein Drittanbieter-Spiegel ohne eigene Rechtsverbindlichkeit. Diese Sammlung verweist deshalb nicht auf schure.de, sondern direkt auf die amtlichen Quellen und VORIS — einige Inhalte, die früher nur über schure.de auffindbar waren, werden schrittweise aus den Originalquellen nachgezogen.

Bearbeitungsstand

Normen in dieser Sammlung tragen einen von drei Status:

  • In Prüfung — die automatische Prüfung ist noch nicht bestanden oder noch nicht gelaufen. Vollständigkeit und Aktualität sind damit nicht bestätigt.
  • Maschinell bestätigt — automatisch geprüft: Quelle und Prüfsumme stimmen, Fundstelle und Verweise sind vorhanden, das Format ist gültig. Der Text wurde nicht redaktionell gelesen; verbindlich ist immer die amtliche Fundstelle.
  • Veraltet — außer Kraft oder durch eine neuere Fassung ersetzt; wo bekannt, mit Link zur Nachfolgefassung.

Der Status steht als Badge auf jeder Normseite.

Open Knowledge Format (OKF)

Jedes Dokument in dieser Sammlung ist als standardisiertes OKF-Bundle (Open Knowledge Format v0.2) strukturiert. Ein automatisierter Schema-Validator prüft bei jedem Build Frontmatter-Felder, Normtext-Marker und Metadaten-Integrität.

Provenienz & Quellenreinheit

Automatisierte Prüfungen untersuchen Quellenangaben, mögliche Dubletten und Verlinkungen. Ein bestandener Format- oder Softwaretest allein bestätigt weder den vollständigen Wortlaut noch die geltende Fassung. Beachten Sie den Prüfstatus des jeweiligen Dokuments.

Kryptografische Verifikation (SHA-256)

Ein SHA-256-Fingerabdruck kennzeichnet die gespeicherte Quelldatei. Er hilft, Änderungen an diesen Bytes zu erkennen; er beweist weder die Vollständigkeit der Quelle noch die fehlerfreie Darstellung des aufbereiteten Texts.

Entwicklungs- & Qualitätsprüfstand (DEV-Gate)

Das mehrstufige DEV-Gate prüft Software und Dokumentstruktur, unter anderem mit Unit-Tests und Frontmatter-Validierung. Fachliche Quellen-, Fassungs- und Textprüfung benötigen zusätzliche Belege.