Quellen
Diese Sammlung ist nichtamtlich. Verbindlich ist immer die amtliche Fundstelle — im Zweifel gilt, was dort steht, nicht was hier steht.
Amtliche Fundstellen
Für den verbindlichen Wortlaut beachten Sie die jeweilige amtliche Fundstelle, insbesondere:
- Nds. GVBl. (Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt) — Gesetze und Verordnungen
- Nds. MBl. (Niedersächsisches Ministerialblatt) — Erlasse, Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften
- SVBl. (Schul-Verwaltungsblatt) — Runderlasse und Bekanntmachungen des Kultusministeriums, speziell für den Schulbereich
Woher die Texte hier kommen
- VORIS (Vorschrifteninformationssystem Niedersachsen) — die zentrale, vom Land betriebene Volltextdatenbank. Eine zentrale Quelle dieser Sammlung; vorhandene Originalverweise stehen am jeweiligen Dokument.
- Bildungsportal Niedersachsen — offizielle Informationen des Kultusministeriums, u. a. zu Terminen und Prüfungen.
- SVBl.-Ausgaben des Kultusministeriums direkt, wo VORIS keine eigene Gesamtquelle führt.
Jede Normseite zeigt unter “Original & Fundstelle” die amtliche Fundstelle und, wo vorhanden, einen Link zur Originalquelle.
Warum nicht schure.de
Das früher unter schure.de/aktuell.schure.de erreichbare private Angebot war lange eine verbreitete Anlaufstelle für niedersächsisches Schulrecht, wird aber Ende September 2026 eingestellt. Es war selbst nur ein Drittanbieter-Spiegel ohne eigene Rechtsverbindlichkeit. Diese Sammlung verweist deshalb nicht auf schure.de, sondern direkt auf die amtlichen Quellen und VORIS — einige Inhalte, die früher nur über schure.de auffindbar waren, werden schrittweise aus den Originalquellen nachgezogen.
Bearbeitungsstand
Normen in dieser Sammlung tragen einen von drei Status:
- In Prüfung — die automatische Prüfung ist noch nicht bestanden oder noch nicht gelaufen. Vollständigkeit und Aktualität sind damit nicht bestätigt.
- Maschinell bestätigt — automatisch geprüft: Quelle und Prüfsumme stimmen, Fundstelle und Verweise sind vorhanden, das Format ist gültig. Der Text wurde nicht redaktionell gelesen; verbindlich ist immer die amtliche Fundstelle.
- Veraltet — außer Kraft oder durch eine neuere Fassung ersetzt; wo bekannt, mit Link zur Nachfolgefassung.
Der Status steht als Badge auf jeder Normseite.
Open Knowledge Format (OKF)
Jedes Dokument in dieser Sammlung ist als standardisiertes OKF-Bundle (Open Knowledge Format v0.2) strukturiert. Ein automatisierter Schema-Validator prüft bei jedem Build Frontmatter-Felder, Normtext-Marker und Metadaten-Integrität.
Provenienz & Quellenreinheit
Automatisierte Prüfungen untersuchen Quellenangaben, mögliche Dubletten und Verlinkungen. Ein bestandener Format- oder Softwaretest allein bestätigt weder den vollständigen Wortlaut noch die geltende Fassung. Beachten Sie den Prüfstatus des jeweiligen Dokuments.
Kryptografische Verifikation (SHA-256)
Ein SHA-256-Fingerabdruck kennzeichnet die gespeicherte Quelldatei. Er hilft, Änderungen an diesen Bytes zu erkennen; er beweist weder die Vollständigkeit der Quelle noch die fehlerfreie Darstellung des aufbereiteten Texts.
Entwicklungs- & Qualitätsprüfstand (DEV-Gate)
Das mehrstufige DEV-Gate prüft Software und Dokumentstruktur, unter anderem mit Unit-Tests und Frontmatter-Validierung. Fachliche Quellen-, Fassungs- und Textprüfung benötigen zusätzliche Belege.