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Themen / Gesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags

Vom Landtag beschlossenes Gesetz — vollständiger Text.
📖 Vollständige Norm
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Gesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 18.06.2024
Amtliche Fundstelle Nds. GVBl. 2024 Nr. 49
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (Nds. GVBl. 2024 Nr. 49).

Vom 18. Juni 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 49 - VORIS 20500 -)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Art. 1 2. IT-ÄndStVG

(1) Dem am 27. November/31. Dezember 2023 unterzeichneten Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags wird zugestimmt.

(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 3 Abs. 1 Satz 1 in Kraft tritt, wird im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht.

(4) Wird der Staatsvertrag nach seinem Artikel 3 Abs. 1 Satz 2 gegenstandslos, so wird dies bis zum 31. Januar 2025 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht.

Art. 2 2. IT-ÄndStVG

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Hannover, den 18. Juni 2024

Die Präsidentin des Niedersächsischen Landtages
Hanna Naber

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Niedersächsische Ministerpräsident
Stephan Weil

Anlage 2. IT-ÄndStVG

Zweiter Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags