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Schulrecht / Zuständige Behörde für die Berufsbildung in den umwelttechnischen Berufen im öffentlichen Dienst

Runderlass des Kultusministeriums.
📖 Vollständige Norm
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Zuständige Behörde für die Berufsbildung in den umwelttechnischen Berufen im öffentlichen Dienst

Gültigkeits- / Fassungsstand Gültig ab 01.01.2005
Amtliche Fundstelle Nds. MBl. S. 1043
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (Nds. MBl. S. 1043).

RdErl. d. MK v. 19.11.2002 - 4052-87 101/10/8 -

Vom 19. November 2002 (Nds. MBl. S. 1043)

Geändert durch RdErl. vom 24. November 2004 (Nds. MBl. 2005 S. 64)

- VORIS 22420 -

- Im Einvernehmen mit dem MU und dem MI -

Bezug:

RdErl. v. 16.2.1988 (Nds. MBl. S. 245) - VORIS 22420 00 00 00 020 -

Abschnitt 1 BBbutechöDRE

1. Zuständige Behörde i. S. des Berufsbildungsgesetzes und zugleich oberste Landesbehörde für die Berufsbildung in den umwelttechnischen Berufen im öffentlichen Dienst ist das MK.

Abschnitt 2 BBbutechöDRE

2. Zuständige Stelle i. S. des Berufsbildungsgesetzes ist der NLWKN.

Abschnitt 3 BBbutechöDRE

3. Der Bezugserlass wird aufgehoben.

An die
Bezirksregierungen
Dienststellen der Wasserwirtschaftsverwaltung
Region Hannover, Landkreise, Gemeinden und Gemeindeverbände
Wasser- und Bodenverbände

Nachrichtlich:

An die
Industrie- und Handelskammern