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Schulrecht / Zuständige Behörde für den Ausbildungsberuf Tierarzthelferin/Tierarzthelfer

Runderlass des Kultusministeriums.
📖 Vollständige Norm
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Zuständige Behörde für den Ausbildungsberuf Tierarzthelferin/Tierarzthelfer

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 03.12.1986
Amtliche Fundstelle Nds. MBl. 1987 S. 47
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (Nds. MBl. 1987 S. 47).

RdErl. d. MK v. 3.12.1986 - 4052-87 117/10/3 -

Vom 3. Dezember 1986 (Nds. MBl. 1987 S. 47)

- GültL 252/16 -

- VORIS 22420 00 00 00 018 -

- Im Einvernehmen mit dem ML und dem MI -

Abschnitt 1 TierAHAZuRE

Zuständige Behörde i. S. des Berufsbildungsgesetzes und zugleich oberste Landesbehörde für den Ausbildungsberuf Tierarzthelfer/Tierarzthelferin ist der MK.

Abschnitt 2 TierAHAZuRE

Zuständige Stelle i. S. des Berufsbildungsgesetzes ist entsprechend der Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle sowie über die fachliche Eignung für die Berufsausbildung zum Tierarzthelfer/zur Tierarzthelferin vom 14.4.1986 (BGBl. I S. 404) die Tierärztekammer Niedersachsen in Hannover.

An die
Tierärztekammer Niedersachsen, Bezirksregierungen.