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Schulrecht / Regelung der deutschen Rechtschreibung für den Schulunterricht

Runderlass des Kultusministeriums.
📖 Vollständige Norm
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Regelung der deutschen Rechtschreibung für den Schulunterricht

Gültigkeits- / Fassungsstand Gültig ab 01.01.2026
Amtliche Fundstelle SVBl. S. 485
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (SVBl. S. 485).

RdErl. d. MK v. 01.08.2026 - 32/33/41/53 - 82100 - VORIS 22410 -

Vom 1. August 2026 (SVBl. S. 485)

Für den Schulunterricht gelten folgende Regelungen der deutschen Rechtschreibung:

Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Januar 2032 durch Nummer 4 des RdErl. vom 1. August 2026 (SVBl. S. 485)

Abschnitt 1 RSSURRdErl

Das Amtliche Regelwerk zur deutschen Rechtschreibung, das vom Rat für deutsche Rechtschreibung herausgegeben wird, ist in seiner jeweils geltenden Fassung die verbindliche Grundlage des Unterrichts an allen Schulen.

Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Januar 2032 durch Nummer 4 des RdErl. vom 1. August 2026 (SVBl. S. 485)

Abschnitt 2 RSSURRdErl

Die geltende Fassung von “Regeln und Wörterverzeichnis” ist im Internet unter www.mk.niedersachsen.de und unter www.rechtschreibrat.com abrufbar.

Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Januar 2032 durch Nummer 4 des RdErl. vom 1. August 2026 (SVBl. S. 485)

Abschnitt 3 RSSURRdErl

In Zweifelsfällen werden Wörterbücher zugrunde gelegt, die nach den Erklärungen des jeweiligen Verlages dem Amtlichen Regelwerk in der jeweils geltenden Fassung vollständig entsprechen.

Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Januar 2032 durch Nummer 4 des RdErl. vom 1. August 2026 (SVBl. S. 485)

Abschnitt 4 RSSURRdErl

Dieser RdErl. tritt mit Wirkung vom 01.01.2026 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2031 außer Kraft.

Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Januar 2032 durch Nummer 4 des RdErl. vom 1. August 2026 (SVBl. S. 485)