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Schulrecht / Europastudienseminar in Niedersachsen

Runderlass des Kultusministeriums.
📖 Vollständige Norm
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Europastudienseminar in Niedersachsen

Gültigkeits- / Fassungsstand Gültig ab 01.08.2025
Amtliche Fundstelle SVBl. S. 502
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (SVBl. S. 502).

RdErl. d. MK v. 14.07.2025 - 21-46535-Europastudienseminar-6569/2025 - VORIS 22410 -

Vom 14. Juli 2025 (SVBl. S. 502)

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Begriffsbestimmung1
Aufgaben und Ziele der Europastudienseminare in Niedersachsen2
Zertifizierung3
Re-Zertifizierung4
Prüfung, Genehmigung und Veröffentlichung5
Schlussbestimmungen6
Scoring-Modell für die Antragstellung zur Zertifizierung als Europastudienseminar in NiedersachsenAnlage 1
Scoring-Modell für die Antragstellung zur Re-Zertifizierung als Europastudienseminar in NiedersachsenAnlage 2

Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. August 2030 durch Nummer 6 des RdErl. vom 14. Juli 2025 (SVBl. S. 502)

Abschnitt 1 EuStSRdErl - Begriffsbestimmung

Alle Studienseminare ermöglichen interkulturelle Bildung und bieten in Kooperation mit den Ausbildungsschulen vielfältige Möglichkeiten, persönliche interkulturelle Kompetenzen zu erwerben. Studienseminare, die darüber hinaus in besonderer Weise dazu beitragen, interkulturelle Kompetenzen über Europa zu erweitern, zu vertiefen und dieses im Rahmen eines Zertifizierungsverfahrens erfolgreich darlegen, werden im Folgenden als Europastudienseminare bezeichnet.

Die Bedeutung der Europakompetenzen im Gesamtkontext “Bildung” wird u. a. veranschaulicht durch

  • die KMK-Empfehlung “Europabildung in der Schule” (Beschluss d. KMK vom 08.06.1978 i. d. F. vom 15.10.2020),

  • die Empfehlung des Rates der Europäischen Union zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen vom 22.05.2018 (Amtsblatt C 189/1 vom 04.06.2018),

  • die Empfehlung des Rates der Europäischen Union zur Förderung gemeinsamer Werte, inklusiver Bildung und der europäischen Dimension im Unterricht vom 22.05.2018 (Amtsblatt C 195/1 vom 07.06.2018).

Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. August 2030 durch Nummer 6 des RdErl. vom 14. Juli 2025 (SVBl. S. 502)

Abschnitt 2 EuStSRdErl - Aufgaben und Ziele der Europastudienseminare in Niedersachsen

Die Europastudienseminare in Niedersachsen haben das Ziel, in besonderem Maße Kenntnisse über Europa und europäische Institutionen zu fördern, die aktive Teilhabe an der Unionsbürgerschaft sowie die Mehrsprachigkeit zu stärken und die Entwicklung interkultureller Kompetenzen und der Demokratiebildung fächerübergreifend zu ermöglichen und zu unterstützen. Dabei sorgen Europastudienseminare dafür, dass insbesondere die im Bereich interkultureller Bildung erworbenen Kompetenzen schulpraktisch erweitert und vertieft werden. Sie richten ihr Seminarprogramm an diesem Europaprofil aus. Entsprechende Ausbildungsformate werden fester Bestandteil der Ausbildungspraxis.

2.1
Verankerung im Seminarprogramm

Europastudienseminare in Niedersachsen machen es sich zur Aufgabe, u. a.

  • dazu zu befähigen, den Gedanken des toleranten und solidarischen Miteinanders aller Menschen in Europa sowie die Achtung, Anerkennung und Wertschätzung für die kulturelle Vielfalt Europas zu entwickeln, insbesondere den Wert der Idee einer gemeinsamen Zukunft aller Europäerinnen und Europäer in Frieden und Freiheit schätzen zu lernen,

  • das Interesse an der Europäischen Union zu fördern, Wissen über die Europäische Union zu vermitteln und das Verständnis für europäische Fragen zu vertiefen,

  • die erforderlichen Kompetenzen aufzubauen, um künftige Schülerinnen und Schüler auf ein demokratisches, nachhaltiges und zukunftsorientiertes Leben in Europa vorzuzubereiten. Ziel ist es dabei insbesondere, dass konkrete Handlungsansätze entwickelt werden, mit denen künftigen Schülerinnen und Schülern ein verantwortungsbewusstes Handeln für ein friedliches und geeintes Europa, zum Schutz der Umwelt, für eine bestandsfähige Wirtschaft und eine global nachhaltige gerechte Gesellschaft für aktuelle und zukünftige Generationen nähergebracht werden kann.

2.2
Integration europäischer Themen in Lehrpläne der Seminarveranstaltungen (“Europa-Curriculum”)

Europastudienseminare in Niedersachsen machen es sich zur Aufgabe, ein fächerübergreifendes “Europa-Curriculum” zu entwickeln und fortlaufend umzusetzen. Es findet seinen Niederschlag in einzelnen Seminarveranstaltungen sowie in geeigneten weiteren - auch lehramts- und fächerübergreifenden - Ausbildungsformaten.

2.3
Förderung der Mehrsprachigkeit

Europastudienseminare in Niedersachsen machen es sich zur Aufgabe, u. a.

  • die Vielfalt der Sprachen und Kulturen in der Studienseminarkultur sichtbar und durch entsprechende Ausbildungsformate möglichst vielfältig am Studienseminar erfahrbar zu machen. Ziel ist es, dafür eine Kultur der Wertschätzung und Anerkennung zu entwickeln.

  • vorhandenes sprachliches und fremdsprachliches Potenzial in Zweit- und Bildungssprachen nach Möglichkeit einzubeziehen.

2.4
Entwicklung und Stärkung interkultureller Kompetenzen

Europastudienseminare in Niedersachsen machen es sich zur Aufgabe, die interkulturelle Öffnung von Seminarinhalten und der Studienseminarkultur weiterzuentwickeln, z. B. durch

  • die Einbeziehung von Kompetenzen, die sich aus der sprachlichen, kulturellen und sozialen Heterogenität der Lerngruppen in den Schulen ergeben; lebensweltlich erworbene interkulturelle Erfahrungen werden in Seminarangebote einbezogen und Unterricht wird mehrperspektivisch gestaltet,

  • eine Zusatzqualifikation für interkulturelle Kompetenzen, die dazu beiträgt, eigene Wertvorstellungen und Handlungen zu reflektieren und Neugier und Offenheit soziokultureller Vielfalt gegenüber zu entwickeln,

  • die Bereitschaft, auf der Grundlage einer Wertschätzung für das Leben in anderen europäischen Ländern das Lernen voneinander zu entwickeln,

  • regelmäßige fakultative Austauschangebote zur persönlichen Begegnung und deren Auswertung,

  • internetbasierte Austausche sowie virtuelle Projekte, z. B. mit eTwinning,

  • kontinuierlich angebotene länderübergreifende Aktivitäten, wie dauerhaft aktive Partnerschaften mit Institutionen der Lehrkräfteausbildung sowie anderen geeigneten Partnerinnen und Partnern im europäischen Ausland; die Projekte und Begegnungen werden nach Möglichkeit inhaltlich in entsprechenden Ausbildungsformaten am Studienseminar integriert,

  • Nutzung von EU-Programmen, insbesondere die vielfältigen Möglichkeiten von Erasmus+,

  • die Kooperation mit weiteren Institutionen (z. B. Stiftungen, Jugendwerken), die sich die Förderung des europäischen Gedankens zu ihrer Aufgabe gemacht haben,

  • fakultative Fortbildungs- und Hospitationsaufenthalte im Ausland.

2.5
Teilnahme an europäischen Projekten, Aktionen, Wettbewerben und sonstigen geeigneten Veranstaltungen

Europastudienseminare in Niedersachsen beteiligen sich an europäischen Projekten, Aktionen, Wettbewerben sowie Veranstaltungen, die der Förderung der europäischen Orientierung dienen und diese vertiefen.

2.6
Vernetzung

Europastudienseminare in Niedersachsen machen es sich zur Aufgabe, als Multiplikatorinnen der europäischen Idee zu wirken und sich deshalb insbesondere mit regionalen, außerschulischen Partnerinnen und Partnern zu vernetzen.

2.7
Personalentwicklung und -qualifizierung

Europastudienseminare in Niedersachsen machen es sich zur Aufgabe, die Personalentwicklung und -qualifizierung in den Themenbereichen Europa, Demokratiebildung und interkulturelle Kompetenzen besonders zu forcieren; seminarinterne Fortbildungen sind darauf auszurichten.

2.8
Qualitätssicherung

Europastudienseminare in Niedersachsen machen es sich zur Aufgabe,

  • die Aktivitäten des Studienseminars im Hinblick auf den europäischen Schwerpunkt in der Gesamtplanung angemessen zu berücksichtigen und intern zu evaluieren,

  • die Digitalisierung mit ihren Möglichkeiten zur Förderung der europaweiten Kommunikation zu nutzen.

Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. August 2030 durch Nummer 6 des RdErl. vom 14. Juli 2025 (SVBl. S. 502)

Abschnitt 3 EuStSRdErl - Zertifizierung

Studienseminare, die erstmals die Zusatzbezeichnung “Europastudienseminar in Niedersachsen” verwenden möchten, reichen ihren Antrag bei dem für sie zuständigen RLSB ein.

Der Antrag ist formlos und elektronisch bis zum 1. März eines jeden Jahres zu stellen. Im Antrag ist darzulegen und zu begründen, welche Kriterien (2.1 bis 2.8) das Studienseminar erfüllt.

Zusätzlich soll der Antrag enthalten

  • eine Selbsteinschätzung des Studienseminars anhand des Scoring-Modells - Anlage 1 -,

  • eine Dokumentation ausgewählter bereits stattgefundener Maßnahmen und Aktivitäten,

  • eine Darstellung der geplanten Maßnahmen und Aktivitäten.

Studienseminaren wird empfohlen, sich im Vorfeld einer Antragstellung von dem für sie zuständigen RLSB beraten zu lassen.

Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. August 2030 durch Nummer 6 des RdErl. vom 14. Juli 2025 (SVBl. S. 502)

Abschnitt 4 EuStSRdErl - Re-Zertifizierung

Studienseminare, denen die Verwendung der Zusatzbezeichnung “Europastudienseminar in Niedersachsen” genehmigt wurde, können bis zum 1. März des Jahres, in dem die Genehmigung zur Verwendung der Zusatzbezeichnung abläuft, die weitere Verwendung bei dem für sie zuständigen RLSB beantragen. Bei diesem Antrag ist analog Nr. 3 unter Verwendung der Anlage 2 zu verfahren.

Studienseminare, die keinen erneuten Antrag stellen, sind nach Ablauf der Genehmigungsfrist nicht mehr berechtigt, die Zusatzbezeichnung “Europastudienseminar in Niedersachsen” zu verwenden.

Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. August 2030 durch Nummer 6 des RdErl. vom 14. Juli 2025 (SVBl. S. 502)

Abschnitt 5 EuStSRdErl - Prüfung, Genehmigung und Veröffentlichung

Die Bewertung der Kriterien sind dem Scoring-Modell - Anlage 1 bzw. Anlage 2 - zu entnehmen.

Bei der Bewertung des Antrags und der Vergabe der Punkte stehen Ausprägungen, die für das betreffende Studienseminar spezifisch sind, im Vordergrund und werden entsprechend berücksichtigt.

In den RLSB prüfen die für Europa/Internationales zuständigen Dezernentinnen und Dezernenten unter Beteiligung der Dezernentinnen und Dezernenten mit der Fachaufgabe Studienseminare, ob die Voraussetzungen nach diesem RdErl. vorliegen und setzen die erreichte Punktzahl anhand des jeweiligen Scoring-Modells fest. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Studienseminar mitgeteilt.

Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung, die Zusatzbezeichnung “Europastudienseminar in Niedersachsen” verwenden zu dürfen, ist das Erreichen von mindestens 80 Punkten entsprechend der jeweiligen Anlage.

Die Genehmigung, die Zusatzbezeichnung “Europastudienseminar in Niedersachsen” verwenden zu dürfen, wird zum 1. August eines jeden Jahres für die Dauer von fünf Jahren durch das RLSB erteilt. Die RLSB berichten dem MK jährlich zum 1. August über die neu erteilten Genehmigungen und veröffentlichen auf dem Niedersächsischen Bildungsportal ein aktuelles Verzeichnis der Europastudienseminare in Niedersachsen.

Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. August 2030 durch Nummer 6 des RdErl. vom 14. Juli 2025 (SVBl. S. 502)

Abschnitt 6 EuStSRdErl - Schlussbestimmungen

Dieser RdErl. tritt am 01.08.2025 in Kraft und mit Ablauf des 31.07.2030 außer Kraft.

Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. August 2030 durch Nummer 6 des RdErl. vom 14. Juli 2025 (SVBl. S. 502)

Anlage 1 EuStSRdErl - Scoring-Modell für die Antragstellung zur Zertifizierung als “Europastudienseminar in Niedersachsen”

Anwendung:

Das Scoring-Modell weist acht Kriterien lt. Nr. 2 des RdErl. “Europastudienseminar in Niedersachsen” sowie zusätzliche Angaben zu bereits durchgeführten und künftig geplanten Maßnahmen und Aktivitäten in entsprechender Anwendung von Nr. 3 des RdErl. aus.

Das antragstellende Studienseminar kann sich mit diesem Modell selbst einschätzen. Es ist außerdem die Grundlage für die Prüfung des Antrags durch das zuständige RLSB.

Die maximal erreichbaren Punkte für die einzelnen Kriterien sind in der zweiten Spalte angegeben. In der folgenden Spalte wird die Selbsteinschätzung des Studienseminars eingetragen. In die letzte Spalte können Anmerkungen von dem Studienseminar aufgenommen werden.

140 Punkte sind maximal erreichbar. Ein Studienseminar muss, damit es die Zusatzbezeichnung “Europastudienseminar in Niedersachsen” verwenden darf, insgesamt

mindestens 80 Punkte

erreichen.

Zum Formular: Bitte nehmen Sie Eingaben nur in den blau umrandeten Feldern vor.

Antragstellendes Studienseminar: (Name, Anschrift, Telefon, E-Mail-Adresse)Homepage:Name der Seminarleitung:
KriterienMaximal erreichbare PunktzahlPunktzahl aufgrund der Selbsteinschätzung des StudienseminarsVom RLSB festgesetzte PunktzahlAnmerkungen
1.Verankerung im Seminarprogramm20
Das Europaprofil ist im Seminarprogramm verankert.
2.Integration europäischer Themen in Lehrpläne der Seminarveranstaltungen (“Europa-Curriculum”)20
Ein fächerübergreifendes “Europa-Curriculum” besteht bzw. wird entwickelt und fortlaufend umgesetzt.
Es findet seinen Niederschlag in einzelnen Seminarveranstaltungen sowie in geeigneten weiteren - auch lehramts- und fächerübergreifenden - Ausbildungsformaten.
3.Förderung der Mehrsprachigkeit15
Die Vielfalt der Sprachen und Kulturen wird in der Studienseminarkultur sichtbar und durch entsprechende Ausbildungsformate möglichst vielfältig am Studienseminar erfahrbar. Es wird eine Kultur der Wertschätzung und Anerkennung entwickelt.
Vorhandenes sprachliches und fremdsprachliches Potenzial in Zweit- und Bildungssprachen wird nach Möglichkeit genutzt.
4.Entwicklung und Stärkung interkultureller Kompetenzen25
Kompetenzen, die sich aus der sprachlichen, kulturellen und sozialen Heterogenität der Lerngruppen in den Schulen ergeben, werden einbezogen; lebensweltlich erworbene interkulturelle Erfahrungen werden in Seminarangebote einbezogen und Unterricht wird mehrperspektivisch gestaltet.
Das Studienseminar bietet eine Zusatzqualifikation für interkulturelle Kompetenzen an.
Eine Bereitschaft für das Lernen voneinander wird auf der Grundlage einer Wertschätzung für das Leben in anderen europäischen Ländern entwickelt.
Das Studienseminar organisiert regelmäßig fakultative Austauschangebote zur persönlichen Begegnung und wertet diese aus.
Internetbasierte Austausche sowie virtuelle Projekte z. B. mit eTwinning werden angeboten.
Das Studienseminar bietet kontinuierlich länderübergreifende Aktivitäten an, wie dauerhaft aktive Partnerschaften mit Institutionen der Lehrkräfteausbildung sowie anderen geeigneten Partnerinnen und Partnern im europäischen Ausland. Die Projekte und Begegnungen werden nach Möglichkeit inhaltlich in entsprechenden Ausbildungsformaten am Studienseminar integriert.
Das Studienseminar nutzt EU-Programme, insbesondere die vielfältigen Möglichkeiten von Erasmus+.
Das Studienseminar kooperiert mit weiteren Institutionen (z. B. Stiftungen, Jugendwerken), die sich die Förderung des europäischen Gedankens zu ihrer Aufgabe gemacht haben.
Fakultative Fortbildungs- und Hospitationsaufenthalte im Ausland werden vom Studienseminar angeboten bzw. unterstützt.
5.Teilnahme an europäischen Projekten, Aktionen, Wettbewerben und sonstigen geeigneten Veranstaltungen10
Das Studienseminar beteiligt sich an europäischen Projekten, Aktionen, Wettbewerben sowie Veranstaltungen, die der Förderung der europäischen Orientierung dienen und diese vertiefen.
6.Vernetzung10
Das Studienseminar wirkt als Multiplikatorin der europäischen Idee und vernetzt sich insbesondere mit regionalen, außerschulischen Partnerinnen und Partnern.
7.Personalentwicklung und -qualifizierung10
Personalentwicklung und -qualifizierung in den Themenbereichen Europa, Demokratiebildung und interkulturelle Kompetenzen werden besonders forciert; seminarinterne Fortbildungen werden darauf ausgerichtet.
8.Qualitätssicherung10
Die Aktivitäten des Studienseminars werden im Hinblick auf den europäischen Schwerpunkt in der Gesamtplanung angemessen berücksichtigt und intern evaluiert.
Die Digitalisierung mit ihren Möglichkeiten zur Förderung der europaweiten Kommunikation wird genutzt.
I.Dokumentation ausgewählter zurückliegender Maßnahmen und Aktivitäten10
II.Darstellung der geplanten Maßnahmen und Aktivitäten10
Summe:140
Entscheidung des zuständigen RLSB über die Zertifizierung als “Europastudienseminar in Niedersachsen”

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Außer Kraft am 1. August 2030 durch Nummer 6 des RdErl. vom 14. Juli 2025 (SVBl. S. 502)

Anlage 2 EuStSRdErl - Scoring-Modell für die Antragstellung zur Re-Zertifizierung als “Europastudienseminar in Niedersachsen”

Anwendung:

Das Scoring-Modell weist acht Kriterien lt. Nr. 2 des RdErl. “Europastudienseminar in Niedersachsen” sowie zusätzliche Angaben zu bereits durchgeführten und künftig geplanten Maßnahmen und Aktivitäten in entsprechender Anwendung von Nr. 3 des RdErl. aus.

Das antragstellende Studienseminar kann sich mit diesem Modell selbst einschätzen. Es ist außerdem die Grundlage für die Prüfung des Antrags durch das zuständige RLSB.

Die maximal erreichbaren Punkte für die einzelnen Kriterien sind in der zweiten Spalte angegeben. In der folgenden Spalte wird die Selbsteinschätzung des Studienseminars eingetragen. In die beiden letzten Spalten werden die Anmerkungen des Studienseminars aus dem letzten Antrag übernommen bzw. Angaben zu Entwicklungen/Veränderungen in den letzten fünf Jahren angegeben.

Die jeweilige Punktzahl wird auf der Grundlage der Angaben im letzten Antrag und der zwischenzeitlich eingetretenen Veränderungen/Entwicklungen sowie der künftigen Planungen vergeben.

140 Punkte sind maximal erreichbar. Ein Studienseminar muss, damit es die Zusatzbezeichnung “Europastudienseminar in Niedersachsen” verwenden darf, insgesamt

mindestens 80 Punkte

erreichen.

Zum Formular: Bitte nehmen Sie Eingaben nur in den blau umrandeten Feldern vor.

Antragstellendes Studienseminar: (Name, Anschrift, Telefon, E-Mail-Adresse)Homepage:Name der Seminarleitung:
KriterienMaximal erreichbare PunktzahlPunktzahl aufgrund der Selbsteinschätzung des StudienseminarsVom RLSB festgesetzte PunktzahlAngaben aus dem letzten AntragAngaben zu Veränderungen / Entwicklungen in den letzten fünf Jahren
1.Verankerung im Seminarprogramm10
Das Europaprofil ist im Seminarprogramm verankert.
2.Integration europäischer Themen in Lehrpläne der Seminarveranstaltungen (“Europa-Curriculum”)20
Ein fächerübergreifendes “Europa-Curriculum” besteht bzw. wird entwickelt und fortlaufend umgesetzt.
Es findet seinen Niederschlag in einzelnen Seminarveranstaltungen sowie in geeigneten weiteren - auch lehramts- und fächerübergreifenden - Ausbildungsformaten.
3.Förderung der Mehrsprachigkeit15
Die Vielfalt der Sprachen und Kulturen wird in der Studienseminarkultur sichtbar und durch entsprechende Ausbildungsformate möglichst vielfältig am Studienseminar erfahrbar. Es wird eine Kultur der Wertschätzung und Anerkennung entwickelt.
Vorhandenes sprachliches und fremdsprachliches Potenzial in Zweit- und Bildungssprachen wird nach Möglichkeit genutzt.
4.Entwicklung und Stärkung interkultureller Kompetenzen30
Kompetenzen, die sich aus der sprachlichen, kulturellen und sozialen Heterogenität der Lerngruppen in den Schulen ergeben, werden einbezogen; lebensweltlich erworbene interkulturelle Erfahrungen werden in Seminarangebote einbezogen und Unterricht wird mehrperspektivisch gestaltet.
Das Studienseminar bietet eine Zusatzqualifikation für interkulturelle Kompetenzen an.
Eine Bereitschaft für das Lernen voneinander wird auf der Grundlage einer Wertschätzung für das Leben in anderen europäischen Ländern entwickelt.
Das Studienseminar organisiert regelmäßig fakultative Austauschangebote zur persönlichen Begegnung und wertet diese aus.
Internetbasierte Austausche sowie virtuelle Projekte z. B. mit eTwinning werden angeboten.
Das Studienseminar bietet kontinuierlich länderübergreifende Aktivitäten an, wie dauerhaft aktive Partnerschaften mit Institutionen der Lehrkräfteausbildung sowie anderen geeigneten Partnerinnen und Partnern im europäischen Ausland. Die Projekte und Begegnungen werden nach Möglichkeit inhaltlich in entsprechenden Ausbildungsformaten am Studienseminar integriert.
Das Studienseminar nutzt EU-Programme, insbesondere die vielfältigen Möglichkeiten von Erasmus+.
Das Studienseminar kooperiert mit weiteren Institutionen (z. B. Stiftungen, Jugendwerken), die sich die Förderung des europäischen Gedankens zu ihrer Aufgabe gemacht haben.
Fakultative Fortbildungs- und Hospitationsaufenthalte im Ausland werden vom Studienseminar angeboten bzw. unterstützt.
5.Teilnahme an europäischen Projekten, Aktionen, Wettbewerben und sonstigen geeigneten Veranstaltungen15
Das Studienseminar beteiligt sich an europäischen Projekten, Aktionen, Wettbewerben sowie Veranstaltungen, die der Förderung der europäischen Orientierung dienen und diese vertiefen.
6.Vernetzung10
Das Studienseminar wirkt als Multiplikatorin der europäischen Idee und vernetzt sich insbesondere mit regionalen, außerschulischen Partnerinnen und Partnern.
7.Personalentwicklung und -qualifizierung10
Personalentwicklung und -qualifizierung in den Themenbereichen Europa, Demokratiebildung und interkulturelle Kompetenzen werden besonders forciert; seminarinterne Fortbildungen werden darauf ausgerichtet.
8.Qualitätssicherung10
Die Aktivitäten des Studienseminars werden im Hinblick auf den europäischen Schwerpunkt in der Gesamtplanung angemessen berücksichtigt und intern evaluiert.
Die Digitalisierung mit ihren Möglichkeiten zur Förderung der europaweiten Kommunikation wird genutzt.
I.Dokumentation ausgewählter zurückliegender Maßnahmen und Aktivitäten10
II.Darstellung der geplanten Maßnahmen und Aktivitäten10
Summe:140
Entscheidung des zuständigen RLSB über die Re-Zertifizierung als “Europastudienseminar in Niedersachsen”

Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. August 2030 durch Nummer 6 des RdErl. vom 14. Juli 2025 (SVBl. S. 502)