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Schulrecht / Einführung von Kerncurricula für die allgemeinbildenden Schulen hier: Kerncurriculum für den Sekundarbereich I, Schuljahrgänge 5-10: Englisch

Runderlass des Kultusministeriums.
📖 Vollständige Norm
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Einführung von Kerncurricula für die allgemeinbildenden Schulen hier: Kerncurriculum für den Sekundarbereich I, Schuljahrgänge 5-10: Englisch

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 01.05.2026
Amtliche Fundstelle SVBl. S. 305
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (SVBl. S. 305).

[Einführung von Kerncurricula für die allgemeinbildenden Schulen

hier: Kerncurriculum für den Sekundarbereich I, Schuljahrgänge 5-10: Englisch ](https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/9292d9d4-3679-33d3-886c-a04918456355)

RdErl. d. MK v. 01.05.2026 - 33-82 165/1 - VORIS 22410

Vom 1. Mai 2026 (SVBl. S. 305)

Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Oktober 2026 durch Nummer 4 des RdErl. vom 1. Mai 2026 (SVBl. S. 305)

Abschnitt 1 KCurrSekIEngRdErl

Im Sekundarbereich I der allgemeinbildenden Schulen wird zum 01.08.2026 das Kerncurriculum für das Fach Englisch für die Schuljahrgänge 5 bis 10 verbindlich eingeführt.

Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Oktober 2026 durch Nummer 4 des RdErl. vom 1. Mai 2026 (SVBl. S. 305)

Abschnitt 2 KCurrSekIEngRdErl

Das Kerncurriculum legt den Rahmen für den Unterricht in den Schuljahrgängen 5 bis 10 fest und wird einer regelmäßigen Evaluation unterzogen.

Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Oktober 2026 durch Nummer 4 des RdErl. vom 1. Mai 2026 (SVBl. S. 305)

Abschnitt 3 KCurrSekIEngRdErl

Das Kerncurriculum wird im Bildungsportal Niedersachsen veröffentlicht und kann als PDF-Datei heruntergeladen werden. Ein Erwerb gedruckter Exemplare über das Niedersächsische Kultusministerium ist nicht möglich.

https://cuvo.nibis.de/

Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Oktober 2026 durch Nummer 4 des RdErl. vom 1. Mai 2026 (SVBl. S. 305)

Abschnitt 4 KCurrSekIEngRdErl

Dieser RdErl. tritt am 01.08.2026 in Kraft und mit Ablauf des 30.09.2026 außer Kraft.

Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Oktober 2026 durch Nummer 4 des RdErl. vom 1. Mai 2026 (SVBl. S. 305)