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Schulrecht / Einführung von Kerncurricula für die allgemeinbildenden Schulen hier: Kerncurricula für den Primarbereich, Schuljahrgänge 1-4, und den Sekundarbereich I, Schuljahrgänge 5-10: Christliche Religion

Runderlass des Kultusministeriums.
📖 Vollständige Norm
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Einführung von Kerncurricula für die allgemeinbildenden Schulen hier: Kerncurricula für den Primarbereich, Schuljahrgänge 1-4, und den Sekundarbereich I, Schuljahrgänge 5-10: Christliche Religion

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 01.07.2026
Amtliche Fundstelle SVBl. S. 419
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (SVBl. S. 419).

[Einführung von Kerncurricula für die allgemeinbildenden Schulen

hier: Kerncurricula für den Primarbereich, Schuljahrgänge 1-4, und den Sekundarbereich I, Schuljahrgänge 5-10: Christliche Religion ](https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/2e248739-6900-3528-8774-67925845721f)

RdErl. d. MK v. 01.07.2026 - 36-82105-10/60 - VORIS 22410 -

Vom 1. Juli 2026 (SVBl. S. 419)

Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Oktober 2026 durch Nummer 4 des RdErl. vom 1. Juli 2026 (SVBl. S. 419)

Abschnitt 1 KCurrPBSekIChrRelRdErl

Im Primarbereich und im Sekundarbereich I der allgemeinbildenden Schulen werden zum 01.08.2026 die Kerncurricula für das Fach Christliche Religion nach evangelischen und katholischen Grundsätzen (kurz: Christliche Religion) aufsteigend zunächst für die Schuljahrgänge 1 und 5 verbindlich eingeführt.

Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Oktober 2026 durch Nummer 4 des RdErl. vom 1. Juli 2026 (SVBl. S. 419)

Abschnitt 2 KCurrPBSekIChrRelRdErl

Die Kerncurricula legen den Rahmen für den Unterricht in den Schuljahrgängen 1 bzw. 5 und dann aufsteigend für die weiteren Jahrgänge fest. Sie werden einer regelmäßigen Evaluation unterzogen.

Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Oktober 2026 durch Nummer 4 des RdErl. vom 1. Juli 2026 (SVBl. S. 419)

Abschnitt 3 KCurrPBSekIChrRelRdErl

Die Kerncurricula werden im Niedersächsischen Bildungsportal veröffentlicht und können als PDF-Datei heruntergeladen werden. Ein Erwerb gedruckter Exemplare über das Niedersächsische Kultusministerium ist nicht möglich.

https://bildungsportal-niedersachsen.de/allgemeinbildung/unterrichtsfaecher/philosophischefaecher/christliche-religion

Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Oktober 2026 durch Nummer 4 des RdErl. vom 1. Juli 2026 (SVBl. S. 419)

Abschnitt 4 KCurrPBSekIChrRelRdErl

Dieser RdErl tritt am 01.08.2026 in Kraft und mit Ablauf des 30.09.2026 außer Kraft.

Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Oktober 2026 durch Nummer 4 des RdErl. vom 1. Juli 2026 (SVBl. S. 419)