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Schulrecht / Berufsbild Schulleitung

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Berufsbild Schulleitung

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 01.02.2022
Amtliche Fundstelle SVBl. S. 76
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (SVBl. S. 76).

Vom 1. Februar 2022 (SVBl. S. 76)

RdErl. d. MK v. 1.2.2022 - 31-81716 - VORIS 22410 -

In Niedersachsen haben Schulleiterinnen und Schulleiter innerhalb der Schule eine zentrale Stellung mit weitreichendem Aufgabenspektrum und entsprechenden Entscheidungsbefugnissen. In dem Berufsbild Schulleitung (s. Anlage) sind das Anforderungsprofil und das Leitbild für Schulleiterinnen und Schulleiter dargestellt.

Abschnitt 1 SchLRdErl

Ziel des Berufsbildes ist es, ein einheitliches Verständnis für Schulleitung zu schaffen. Das Berufsbild Schulleitung beschreibt Aufgaben und Tätigkeiten der Schulleiterinnen und Schulleiter, die Kompetenzen, die dafür als notwendig erachtet werden, und Aspekte der Haltung und Führung. Es setzt Standards und beschreibt idealtypisch die Erwartungen, die an Schulleiterinnen und Schulleiter gestellt werden. Sie sollen ihr Handeln, ihre Haltung und Weiterentwicklung daran ausrichten. Die Besonderheiten der unterschiedlichen Schulformen und die individuellen Gegebenheiten der Einzelschule führen zu verschiedenen Ausprägungen und Schwerpunktsetzungen im Berufsbild.

Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 6 des Runderlasses vom 1. Februar 2022 (SVBl. S. 76)

Abschnitt 2 SchLRdErl

Das Berufsbild Schulleitung gilt für die Schulleiterinnen und Schulleiter aller öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen Niedersachsens.

Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 6 des Runderlasses vom 1. Februar 2022 (SVBl. S. 76)

Abschnitt 3 SchLRdErl

Das Berufsbild Schulleitung besteht aus der Präambel (Anlage Ziffer 1), dem Leitbild (Anlage Ziffer 2) und dem Anforderungsprofil (Anlage Ziffern 3 und 4). Das Anforderungsprofil besteht aus den Handlungsfeldern “Lehren und Lernen”, “Personal”, “Kooperation”, “Qualitätsentwicklung”, “Schulkultur” und “Organisation” sowie aus den Kompetenzfeldern “Selbstkompetenz”, “Sozialkompetenz” und “Fachkompetenz”.

Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 6 des Runderlasses vom 1. Februar 2022 (SVBl. S. 76)

Abschnitt 4 SchLRdErl

Bei der Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern für Schulleitungsstellen sind das Anforderungsprofil und das Leitbild des Berufsbildes Schulleitung zu beachten.

Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 6 des Runderlasses vom 1. Februar 2022 (SVBl. S. 76)

Abschnitt 5 SchLRdErl

Weiterentwicklungen der Ausgestaltung des Dienstpostens bzw. Arbeitsplatzes von Schulleitungen sowie von Qualifizierungsmaßnahmen richten sich an dem Berufsbild Schulleitung aus.

Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 6 des Runderlasses vom 1. Februar 2022 (SVBl. S. 76)

Abschnitt 6 SchLRdErl

Dieser RdErl. tritt am 1.2.2022 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2027 außer Kraft.

Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 6 des Runderlasses vom 1. Februar 2022 (SVBl. S. 76)