Hinweis: Diese Webseite ist noch in Entwicklung; Inhalte und Funktionen können sich ändern. Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist stets die amtliche Fundstelle (Nds. GVBl., Nds. MBl., SVBl., VORIS).In Entwicklung. Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist stets die amtliche Fundstelle.

Quelle prüfen. Diese Seite zeigt nur Metadaten, Fundstelle und den amtlichen Leitsatz, nicht die Entscheidung selbst. Maßgeblich ist die Entscheidung an der amtlichen Fundstelle. Keine Rechtsberatung.

Vollständige Entscheidung mit allen Angaben bei VORIS ansehen

Rechtsprechung / VG Stade, 03.11.2005 - 6 A 191/05 - Erstattung von Kosten für Schülerbeförderung sowie für die Ausstellung einer Sammelschülerzeitkarte; Pflicht zur Schülerbeförderung oder Erstattung der Befördungskosten; Besondere Gefährlichkeit eines Schulweges; Erstattungspflicht bei Mindestlänge des Schulweges; Anknüpfung an Schuljahrgang des Fahrschülers; Berücksichtigung der Belastbarkeit der Schüler und der Sicherheit des Schulweges; Gestaltungsspielraum bei der Bestimmung der Ausgestaltung einer Schülerbeförderungssatzung

Gerichtliche Entscheidung.
Metadaten und Leitsatz
Automatisch geprüft (Quelle und Prüfsumme, Fundstelle, Verweise, Format), nicht redaktionell gelesen. Verbindlich ist die amtliche Fundstelle.

VG Stade, 03.11.2005 - 6 A 191/05 - Erstattung von Kosten für Schülerbeförderung sowie für die Ausstellung einer Sammelschülerzeitkarte; Pflicht zur Schülerbeförderung oder Erstattung der Befördungskosten; Besondere Gefährlichkeit eines Schulweges; Erstattungspflicht bei Mindestlänge des Schulweges; Anknüpfung an Schuljahrgang des Fahrschülers; Berücksichtigung der Belastbarkeit der Schüler und der Sicherheit des Schulweges; Gestaltungsspielraum bei der Bestimmung der Ausgestaltung einer Schülerbeförderungssatzung

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 03.11.2005
Amtliche Fundstelle VG Stade, Urteil vom 03.11.2005 - 6 A 191/05
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (VG Stade, Urteil vom 03.11.2005 - 6 A 191/05).