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Gericht: VG Stade Datum: 15.06.2005 Aktenzeichen: 6 A 1266/03 Entscheidungsform: Urteil ECLI: ECLI:DE:VGSTADE:2005:0615.6A1266.03.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/c8628ec2-1fbe-4d81-ad1a-9de2997d2f02
Weitere Fundstellen
- SchuR 2006, 118 (Kurzinformation)
Amtlicher Leitsatz
Einstellungsuntersuchungen von Angestellten mit Übernahmegarantie in das Beamtenverhältnis fallen nicht unter § 8 Abs. 5 NBG. Führen die Gesundheitsämter der Landkreise solche Einstellungsuntersuchungen durch, handeln sie deshalb im eigenen Wirkungskreis und können die Kosten für die Untersuchungen gegenüber dem Land Niedersachsen. das sie mit den Untersuchungen beauftragt hat, geltend machen. Die in § 2 Abs. 1 Nr. 2 NVwKostG geregelte Kostenfreiheit kommt nicht zur Anwendung, da gemäß § 1 Abs. 1 b) NVwKostG das Nds. Verwaltungskostengesetz nur auf Amtshandlungen der Gebietskörperschaften anwendbar ist, die diese im übertragenen Wirkungskreis wahrgenommen haben.