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Rechtsprechung / VG Stade, 15.05.2005 - 6 A 1266/03 - Anwendbarkeit des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) auf Angestellte, die mit Übernahmegarantie in das Beamtenverhältnis eingestellt werden; Pflicht zur Feststellung der gesundheitlichen Eignung bei Einstellungen von Angestellten mit Übernahmegarantie in das Beamtenverhältnis; Festsetzung von Kosten für amtsärztliche Einstellungsuntersuchungen; Anspruch des Gesundheitsamtes gegen das Land auf Zahlung von Kosten für vom Land veranlasste Gesundheitsuntersuchungen ; Einstufung einer Aufgabe zum eigenen Wirkungskreis eines Landkreisen oder zum übertragenen Wirkungskreis eines Landkreisen; Kostenübernahmepflichten bei Aufgaben, die dem eigenen Wirkungskreis eines Landkreises zuzuordnen sind

Gerichtliche Entscheidung.
Metadaten und Leitsatz
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VG Stade, 15.05.2005 - 6 A 1266/03 - Anwendbarkeit des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) auf Angestellte, die mit Übernahmegarantie in das Beamtenverhältnis eingestellt werden; Pflicht zur Feststellung der gesundheitlichen Eignung bei Einstellungen von Angestellten mit Übernahmegarantie in das Beamtenverhältnis; Festsetzung von Kosten für amtsärztliche Einstellungsuntersuchungen; Anspruch des Gesundheitsamtes gegen das Land auf Zahlung von Kosten für vom Land veranlasste Gesundheitsuntersuchungen ; Einstufung einer Aufgabe zum eigenen Wirkungskreis eines Landkreisen oder zum übertragenen Wirkungskreis eines Landkreisen; Kostenübernahmepflichten bei Aufgaben, die dem eigenen Wirkungskreis eines Landkreises zuzuordnen sind

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 15.05.2005
Amtliche Fundstelle VG Stade, Urteil vom 15.05.2005 - 6 A 1266/03
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (VG Stade, Urteil vom 15.05.2005 - 6 A 1266/03).

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Gericht: VG Stade Datum: 15.05.2005 Aktenzeichen: 6 A 1266/03 Entscheidungsform: Urteil ECLI: ECLI:DE:VGSTADE:2005:0515.6A1266.03.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/23767a6f-4178-4624-bf67-7da628179c7b

Rechtsgrundlagen

  • § 8 Abs. 5 NBG
  • § 2 Abs. 1 Nr. 2 NVwKostG
  • § 7 Abs. 4 BAT
  • § 2 Abs. 1 Ziff. 2 NVwKostG
  • § 1 Abs. 1b NVwKostG
  • § 1 NBG
  • § 261 NBG
  • § 5 NLO
  • § 7 NLO
  • § 36 Abs. 1 Nr. 5 NLO
  • § 4 NKAG
  • Art. V § 1 Abs. 1 S. 1 VwGebRG i.V.m. § 3 Abs. 1 III GwVG

Amtlicher Leitsatz

Einstellungsuntersuchungen von Angestellten mit Übernahmegarantie in das Beamtenverhältnis fallen nicht unter § 8 Abs. 5 NBG . Führen die Gesundheitsämter der Landkreise solche Einstellungsuntersuchungen durch, handeln sie deshalb im eigenen Wirkungskreis und können die Kosten für die Untersuchungen gegenüber dem Land Niedersachsen, das sie mit den Untersuchungen beauftragt hat, geltend machen. Die in § 2 Abs. 1 Nr. 2 NVwKostG geregelte Kostenfreiheit kommt nicht zur Anwendung, da gemäß § 1 Abs. 1 b) NVwKostG das Nds . Verwaltungskostengesetz nur auf Amtshandlungen der Gebietskörperschaften anwendbar ist, die diese im übertragenen Wirkungskreis wahrgenommen haben.