Hinweis: Diese Webseite ist noch in Entwicklung; Inhalte und Funktionen können sich ändern. Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist stets die amtliche Fundstelle (Nds. GVBl., Nds. MBl., SVBl., VORIS).In Entwicklung. Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist stets die amtliche Fundstelle.

Quelle prüfen. Diese Seite zeigt nur Metadaten, Fundstelle und den amtlichen Leitsatz, nicht die Entscheidung selbst. Maßgeblich ist die Entscheidung an der amtlichen Fundstelle. Keine Rechtsberatung.

Vollständige Entscheidung mit allen Angaben bei VORIS ansehen

Rechtsprechung / VG Stade, 14.10.2020 - 3 B 1258/20 - Beurteilungsrichtlinien; Bewerbungsverfahrensanspruch; kompatibel; Kompatibilität; Plausibilität; Plausibilitätsgrundsatz; Statusamt; Studiendirektor; Vergleichbarkeit; Vergleichbarkeit dienstliche Beurteilungen; Bewerbungsverfahrensanspruch Antrag nach § 123 VwGO

Gerichtliche Entscheidung.
Metadaten und Leitsatz
Automatisch geprüft (Quelle und Prüfsumme, Fundstelle, Verweise, Format), nicht redaktionell gelesen. Verbindlich ist die amtliche Fundstelle.

VG Stade, 14.10.2020 - 3 B 1258/20 - Beurteilungsrichtlinien; Bewerbungsverfahrensanspruch; kompatibel; Kompatibilität; Plausibilität; Plausibilitätsgrundsatz; Statusamt; Studiendirektor; Vergleichbarkeit; Vergleichbarkeit dienstliche Beurteilungen; Bewerbungsverfahrensanspruch Antrag nach § 123 VwGO

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 14.10.2020
Amtliche Fundstelle VG Stade, Beschluss vom 14.10.2020 - 3 B 1258/20
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (VG Stade, Beschluss vom 14.10.2020 - 3 B 1258/20).