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Rechtsprechung / VG Stade, 07.03.2007 - 3 A 1932/05 - Anerkennung einer durch sechs Zeckenbisse verursachten Borreliose als Dienstunfall; Möglichkeit des Beweises von Zeit und Ort des unfallauslösenden Ereignisses mittels des Anscheinsbeweises im Dienstunfallrecht; Vollbeweispflicht des Beamten im Hinblick auf das Unfallereignis; Definition des Dienstunfallbegriffs

Gerichtliche Entscheidung.
Metadaten und Leitsatz
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VG Stade, 07.03.2007 - 3 A 1932/05 - Anerkennung einer durch sechs Zeckenbisse verursachten Borreliose als Dienstunfall; Möglichkeit des Beweises von Zeit und Ort des unfallauslösenden Ereignisses mittels des Anscheinsbeweises im Dienstunfallrecht; Vollbeweispflicht des Beamten im Hinblick auf das Unfallereignis; Definition des Dienstunfallbegriffs

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 07.03.2007
Amtliche Fundstelle VG Stade, Endurteil vom 07.03.2007 - 3 A 1932/05
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (VG Stade, Endurteil vom 07.03.2007 - 3 A 1932/05).

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Gericht: VG Stade Datum: 07.03.2007 Aktenzeichen: 3 A 1932/05 Entscheidungsform: Endurteil ECLI: ECLI:DE:VGSTADE:2007:0307.3A1932.05.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/e9bebbe0-f064-44ac-8ed9-3395f02268de

Rechtsgrundlagen

  • § 31 Abs. 1 BeamtVG
  • § 31 Abs. 3 BeamtVG

Weitere Fundstellen

  • SchuR 2007, 141 (Kurzinformation)
  • SchuR 2008, 20 (Kurzinformation)

Amtlicher Leitsatz

Mit dem Anscheinsbeweis kann nicht Zeit und Ort des den typischen Geschehensablaufs auslössenden Ereignisses bewiesen werden. Das unterliegt im Dienstunfallrecht dem “Vollbeweis” durch den Beamten.