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Gericht: VG Osnabrück Datum: 27.01.2015 Aktenzeichen: 1 A 209/14 Entscheidungsform: Urteil ECLI: ECLI:DE:VGOSNAB:2015:0127.1A209.14.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/2b06493e-b1df-301b-96d8-cd8fa5381d6c
Rechtsgrundlagen
- SchulG § 61 Abs 2
- SchulG § 61 Abs 3 Nr 3
- SchulG § 63 Abs 1
- VwVfG § 35 S 1
- VwGO § 113 Abs 1 S 4
- VwGO § 43 Abs 1
Weitere Fundstellen
- SchuR 2017, 11
- SchuR 2019, 88
Amtlicher Leitsatz
- Die Klage gegen den Ausschluss von einer in der Vergangenheit liegenden Abschlussfahrt ist als Feststellungsklage, nicht als Fortsetzungsfeststellungsklage zu erheben.
- Zur Rechtsnatur des Ausschlusses von einer mehrtägigen Abschlussfahrt.
- Eingriffe in den schulischen Teilhabeanspruch von Gewicht sind als Ordnungsmaßnahmen zulässig; als solche nicht aufgeführte erhebliche Eingriffe in das Schulrechtsverhältnis sind nicht notwendig Erziehungsmittel.