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Rechtsprechung / VG Osnabrück, 27.01.2015 - 1 A 209/14 - Ausschluss von der Klassenfahrt; Rechtsnatur; Klageart

Gerichtliche Entscheidung.
Metadaten und Leitsatz
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VG Osnabrück, 27.01.2015 - 1 A 209/14 - Ausschluss von der Klassenfahrt; Rechtsnatur; Klageart

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 27.01.2015
Amtliche Fundstelle VG Osnabrück, Urteil vom 27.01.2015 - 1 A 209/14
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (VG Osnabrück, Urteil vom 27.01.2015 - 1 A 209/14).

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Gericht: VG Osnabrück Datum: 27.01.2015 Aktenzeichen: 1 A 209/14 Entscheidungsform: Urteil ECLI: ECLI:DE:VGOSNAB:2015:0127.1A209.14.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/2b06493e-b1df-301b-96d8-cd8fa5381d6c

Rechtsgrundlagen

  • SchulG § 61 Abs 2
  • SchulG § 61 Abs 3 Nr 3
  • SchulG § 63 Abs 1
  • VwVfG § 35 S 1
  • VwGO § 113 Abs 1 S 4
  • VwGO § 43 Abs 1

Weitere Fundstellen

  • SchuR 2017, 11
  • SchuR 2019, 88

Amtlicher Leitsatz

  1. Die Klage gegen den Ausschluss von einer in der Vergangenheit liegenden Abschlussfahrt ist als Feststellungsklage, nicht als Fortsetzungsfeststellungsklage zu erheben.
  2. Zur Rechtsnatur des Ausschlusses von einer mehrtägigen Abschlussfahrt.
  3. Eingriffe in den schulischen Teilhabeanspruch von Gewicht sind als Ordnungsmaßnahmen zulässig; als solche nicht aufgeführte erhebliche Eingriffe in das Schulrechtsverhältnis sind nicht notwendig Erziehungsmittel.