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Rechtsprechung / VG Oldenburg, 22.03.1989 - 7 VG A 172/86 - Anspruch auf Reduzierung der Lärmbeeinträchtigung der Schulen durch Tiefflugübungen der Bundeswehr und der Nato-Staaten; Beschluss über die Festsetzung eines Tieffluggebietes als Verwaltungsakt; Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung für Tiefflüge unterhalb der Grenze des § 6 LuftVO (Luftverkehrs-Ordnung) als Erlaubnis in Form eines Verwaltungsaktes; Voraussetzungen der Abweichung von den Sicherheitsmindesthöhen; Drittschützende Wirkung des § 6 Abs. 1 LuftVO; Schutz der Gemeinden vor Lärmeinwirkungen als Träger kommunaler Einrichtungen und Eigentümer von Grundstücken; Beteiligung der kommunalen Gebietskörperschaften; Rechtsstellung der alliierten Streitkräfte des Nato-Bündnisses in der Bundesrepublik Deutschland; Staatenimmunität der Truppen als Organe des Entsendestaates; Voraussetzung von "Manövern und Übungen" im Luftraum

Gerichtliche Entscheidung.
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VG Oldenburg, 22.03.1989 - 7 VG A 172/86 - Anspruch auf Reduzierung der Lärmbeeinträchtigung der Schulen durch Tiefflugübungen der Bundeswehr und der Nato-Staaten; Beschluss über die Festsetzung eines Tieffluggebietes als Verwaltungsakt; Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung für Tiefflüge unterhalb der Grenze des § 6 LuftVO (Luftverkehrs-Ordnung) als Erlaubnis in Form eines Verwaltungsaktes; Voraussetzungen der Abweichung von den Sicherheitsmindesthöhen; Drittschützende Wirkung des § 6 Abs. 1 LuftVO; Schutz der Gemeinden vor Lärmeinwirkungen als Träger kommunaler Einrichtungen und Eigentümer von Grundstücken; Beteiligung der kommunalen Gebietskörperschaften; Rechtsstellung der alliierten Streitkräfte des Nato-Bündnisses in der Bundesrepublik Deutschland; Staatenimmunität der Truppen als Organe des Entsendestaates; Voraussetzung von "Manövern und Übungen" im Luftraum

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 22.03.1989
Amtliche Fundstelle VG Oldenburg, Urteil vom 22.03.1989 - 7 VG A 172/86
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (VG Oldenburg, Urteil vom 22.03.1989 - 7 VG A 172/86).

VG Oldenburg, 22.03.1989 - 7 VG A 172/86 - Anspruch auf Reduzierung der Lärmbeeinträchtigung der Schulen durch Tiefflugübungen der Bundeswehr und der Nato-Staaten; Beschluss über die Festsetzung eines Tieffluggebietes als Verwaltungsakt; Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung für Tiefflüge unterhalb der Grenze des § 6 LuftVO (Luftverkehrs-Ordnung) als Erlaubnis in Form eines Verwaltungsaktes; Voraussetzungen der Abweichung von den Sicherheitsmindesthöhen; Drittschützende Wirkung des § 6 Abs. 1 LuftVO; Schutz der Gemeinden vor Lärmeinwirkungen als Träger kommunaler Einrichtungen und Eigentümer von Grundstücken; Beteiligung der kommunalen Gebietskörperschaften; Rechtsstellung der alliierten Streitkräfte des Nato-Bündnisses in der Bundesrepublik Deutschland; Staatenimmunität der Truppen als Organe des Entsendestaates; Voraussetzung von “Manövern und Übungen” im Luftraum

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Gericht: VG Oldenburg Datum: 22.03.1989 Aktenzeichen: 7 VG A 172/86 Entscheidungsform: Urteil ECLI: ECLI:DE:VGOLDBG:1989:0322.7VG.A172.86.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/c3566218-1b89-44de-9802-4378452cf443

Rechtsgrundlagen

  • Art. 57 Abs. 1 ZA-NTS
  • Art. 28 Abs. 2 GG
  • § 6 Abs. 1 LuftVO
  • § 30 Abs. 1 S. 3 LuftVG

Weitere Fundstellen

  • DVBl 1989, 680-683 (Volltext mit amtl. LS)
  • NuR 1991, 48 (amtl. Leitsatz)