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Gericht: VG Oldenburg Datum: 08.03.2006 Aktenzeichen: 6 A 2428/04 Entscheidungsform: Gerichtsbescheid ECLI: ECLI:DE:VGOLDBG:2006:0308.6A2428.04.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/dee0d0dd-921b-4a24-b5e2-428a2a0ab2db
Amtlicher Leitsatz
Lehrer, die die Laufbahnbefähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen besitzen und sich durch verordnungsmäßige Überleitung gemäß §§ 6 II, 17 I Bes.NLVO seit dem 1. November 2001 in der Laufbahn des Lehramtes an Grund-, Haupt- und Realschulen befinden, erfüllen ohne weiteres die Voraussetzungen für die Verleihung des Amtes eines Realschulkonrektors oder einer Realschulkonrektorin. Es darf nicht zusätzlich gefordert werden, dass sie die neue Laufbahnbefähigung durch Prüfung erlangt haben (im Anschluss an VG Hannover, Urteil vom 19. 1. 2006 - 13 A 8792/05 - ).