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Rechtsprechung / VG Oldenburg, 27.12.2010 - 5 C 2361/10 - Antrag auf Zulassung zum Studium außerhalb der festgesetzen Aufnahmekapazität; Bereinigung der voraussichtlichen Zulassungszahlen für nicht zugeordnete Studiengänge; Verpflichtung zur Zulassung einer studiengangübergreifend möglichst großen Gesamtzahl von Bewerbern zum Studium; Zugrundelegung eines Curricularanteils von 0,1 für die Betreuung einer Bachelorarbeit; Bestimmung der i.R.d. Berechnung der Lehrnachfrage in Ansatz zu bringenden Gruppengröße für Vorlesungen durch Bezugnahme auf tatsächliche Zulassungszahlen ("Hochschulwirklichkeit") oder normativ festgelegte Zulassungszahlen

Gerichtliche Entscheidung.
Metadaten und Leitsatz
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VG Oldenburg, 27.12.2010 - 5 C 2361/10 - Antrag auf Zulassung zum Studium außerhalb der festgesetzen Aufnahmekapazität; Bereinigung der voraussichtlichen Zulassungszahlen für nicht zugeordnete Studiengänge; Verpflichtung zur Zulassung einer studiengangübergreifend möglichst großen Gesamtzahl von Bewerbern zum Studium; Zugrundelegung eines Curricularanteils von 0,1 für die Betreuung einer Bachelorarbeit; Bestimmung der i.R.d. Berechnung der Lehrnachfrage in Ansatz zu bringenden Gruppengröße für Vorlesungen durch Bezugnahme auf tatsächliche Zulassungszahlen ("Hochschulwirklichkeit") oder normativ festgelegte Zulassungszahlen

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 27.12.2010
Amtliche Fundstelle VG Oldenburg, Beschluss vom 27.12.2010 - 5 C 2361/10
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (VG Oldenburg, Beschluss vom 27.12.2010 - 5 C 2361/10).

VG Oldenburg, 27.12.2010 - 5 C 2361/10 - Antrag auf Zulassung zum Studium außerhalb der festgesetzen Aufnahmekapazität; Bereinigung der voraussichtlichen Zulassungszahlen für nicht zugeordnete Studiengänge; Verpflichtung zur Zulassung einer studiengangübergreifend möglichst großen Gesamtzahl von Bewerbern zum Studium; Zugrundelegung eines Curricularanteils von 0,1 für die Betreuung einer Bachelorarbeit; Bestimmung der i.R.d. Berechnung der Lehrnachfrage in Ansatz zu bringenden Gruppengröße für Vorlesungen durch Bezugnahme auf tatsächliche Zulassungszahlen (“Hochschulwirklichkeit”) oder normativ festgelegte Zulassungszahlen

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Gericht: VG Oldenburg Datum: 27.12.2010 Aktenzeichen: 5 C 2361/10 Entscheidungsform: Beschluss ECLI: ECLI:DE:VGOLDBG:2010:1227.5C2361.10.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/101fabb5-4f10-4574-b0dc-eec11f690f99

Rechtsgrundlagen

  • Art. 12 Abs. 1 GG
  • § 18 NHG
  • § 27 Abs. 1 HRG
  • § 1 ZZVO ND
  • § 2 Abs. 2 ZZVO ND
  • § 4 Abs. 3 NHZG
  • § 7 LVVO ND