VG Oldenburg, 27.12.2010 - 5 C 2361/10 - Antrag auf Zulassung zum Studium außerhalb der festgesetzen Aufnahmekapazität; Bereinigung der voraussichtlichen Zulassungszahlen für nicht zugeordnete Studiengänge; Verpflichtung zur Zulassung einer studiengangübergreifend möglichst großen Gesamtzahl von Bewerbern zum Studium; Zugrundelegung eines Curricularanteils von 0,1 für die Betreuung einer Bachelorarbeit; Bestimmung der i.R.d. Berechnung der Lehrnachfrage in Ansatz zu bringenden Gruppengröße für Vorlesungen durch Bezugnahme auf tatsächliche Zulassungszahlen (“Hochschulwirklichkeit”) oder normativ festgelegte Zulassungszahlen
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Gericht: VG Oldenburg Datum: 27.12.2010 Aktenzeichen: 5 C 2361/10 Entscheidungsform: Beschluss ECLI: ECLI:DE:VGOLDBG:2010:1227.5C2361.10.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/101fabb5-4f10-4574-b0dc-eec11f690f99
Rechtsgrundlagen
- Art. 12 Abs. 1 GG
- § 18 NHG
- § 27 Abs. 1 HRG
- § 1 ZZVO ND
- § 2 Abs. 2 ZZVO ND
- § 4 Abs. 3 NHZG
- § 7 LVVO ND