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Rechtsprechung / VG Oldenburg, 28.08.2008 - 5 B 2228/08 - Versetzung; Bewertung schulischer Leistungen; Nachschreibeklausur; Anforderungsidentität von Klassenarbeiten

Gerichtliche Entscheidung.
Metadaten und Leitsatz
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VG Oldenburg, 28.08.2008 - 5 B 2228/08 - Versetzung; Bewertung schulischer Leistungen; Nachschreibeklausur; Anforderungsidentität von Klassenarbeiten

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 28.08.2008
Amtliche Fundstelle VG Oldenburg, Beschluss vom 28.08.2008 - 5 B 2228/08
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (VG Oldenburg, Beschluss vom 28.08.2008 - 5 B 2228/08).

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Gericht: VG Oldenburg Datum: 28.08.2008 Aktenzeichen: 5 B 2228/08 Entscheidungsform: Beschluss ECLI: ECLI:DE:VGOLDBG:2008:0828.5B2228.08.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/762cbdf4-b74a-49a7-b777-a98d0d98bcad

Rechtsgrundlagen

  • § 60 NSchG
  • § 18 Durchlässigkeits- und VersetzungsVO
  • § 9 AVO-Sekl

Weitere Fundstellen

  • NVwZ-RR 2009, VI Heft 1 (amtl. Leitsatz)
  • NVwZ-RR 2009, 164-165 (Volltext mit amtl. LS)
  • SchuR 2009, 53
  • SchuR 2010, 139

Amtlicher Leitsatz

  1. Es genügt dem Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn eine Nachschreibeklausur mit der versäumten Klassenarbeit anforderungsidentisch ist.
  2. Eine Nachschreibeklausur darf auch Aufgaben zu nach dem versäumten Arbeitstermin behandelten Themen enthalten.