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Rechtsprechung / VG Oldenburg, 01.07.2010 - 5 B 1479/10 - Anspruch der Erziehungsberechtigten auf freie Wahl zwischen den zur Verfügung stehenden Schulformen und Bildungsgängen für ihr Kind; Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Schule; Einschränkung des Rechts auf Zugang zu öffentlichen Schulen durch § 59a Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG); Auswirkungen von Rechtsfehlern bei Durchführung des in § 59a Abs. 1 S. 2 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) vorgezeichneten Auswahlverfahrens

Gerichtliche Entscheidung.
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VG Oldenburg, 01.07.2010 - 5 B 1479/10 - Anspruch der Erziehungsberechtigten auf freie Wahl zwischen den zur Verfügung stehenden Schulformen und Bildungsgängen für ihr Kind; Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Schule; Einschränkung des Rechts auf Zugang zu öffentlichen Schulen durch § 59a Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG); Auswirkungen von Rechtsfehlern bei Durchführung des in § 59a Abs. 1 S. 2 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) vorgezeichneten Auswahlverfahrens

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 01.07.2010
Amtliche Fundstelle VG Oldenburg, Beschluss vom 01.07.2010 - 5 B 1479/10
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (VG Oldenburg, Beschluss vom 01.07.2010 - 5 B 1479/10).

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Gericht: VG Oldenburg Datum: 01.07.2010 Aktenzeichen: 5 B 1479/10 Entscheidungsform: Beschluss ECLI: ECLI:DE:VGOLDBG:2010:0701.5B1479.10.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/16668792-4b49-4c0a-bff5-309171f853b1

Rechtsgrundlagen

  • Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG
  • Art. 4 Abs. 1 NV
  • § 54 Abs. 1 NSchG
  • § 54 Abs. 7 NSchG
  • § 59 Abs. 1 S. 1 NSchG
  • § 59a Abs. 1 S. 2 NSchG
  • § 59a Abs. 1 S. 2 NSchG
  • § 59a Abs. 2 NSchG
  • § 59a Abs. 4 NSchG