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Rechtsprechung / VG Oldenburg, 21.02.2000 - 5 A 3340/98 - Nichtbestehen einer Abiturprüfung und Wiederholung der mündlichen Prüfung im Prüfungsfach Gemeinschaftskunde; Bewertungvon Prüfungsleistungen in der mündlichen Prüfung im Fach Gemeinschaftskunde aus schulfachlicher und schulrechtlicher Sicht; Prüfungsunfähigkeit eines Schülers bei der Abiturprüfung; Anspruch auf Wiederholung einer mündlichen Abiturprüfung; Krankheitsbedingte oder medikamentenbedingte Prüfungsunfähigkeit im Zeitpunkt einer mündlichen Prüfung; Unverzügliche Geltendmachung der Prüfungsunfähigkeit; Mängel des Prüfungsprotokolls in der Abiturprüfung; Prüfungsrechtlicher Grundsatz der Chancengleichheit der Prüflinge

Gerichtliche Entscheidung.
Metadaten und Leitsatz
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VG Oldenburg, 21.02.2000 - 5 A 3340/98 - Nichtbestehen einer Abiturprüfung und Wiederholung der mündlichen Prüfung im Prüfungsfach Gemeinschaftskunde; Bewertungvon Prüfungsleistungen in der mündlichen Prüfung im Fach Gemeinschaftskunde aus schulfachlicher und schulrechtlicher Sicht; Prüfungsunfähigkeit eines Schülers bei der Abiturprüfung; Anspruch auf Wiederholung einer mündlichen Abiturprüfung; Krankheitsbedingte oder medikamentenbedingte Prüfungsunfähigkeit im Zeitpunkt einer mündlichen Prüfung; Unverzügliche Geltendmachung der Prüfungsunfähigkeit; Mängel des Prüfungsprotokolls in der Abiturprüfung; Prüfungsrechtlicher Grundsatz der Chancengleichheit der Prüflinge

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 21.02.2000
Amtliche Fundstelle VG Oldenburg, Beschluss vom 21.02.2000 - 5 A 3340/98
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (VG Oldenburg, Beschluss vom 21.02.2000 - 5 A 3340/98).