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Rechtsprechung / VG Lüneburg, 29.04.2002 - 4 B 45/02 - Überweisung eines Schülers an eine andere Schule derselben Schulform ; Diffamierung eines Mitschülers durch das Erstellen und Verbreiten einer verunglimpfenden Fotomontage per E-Mail; Zulässigkeit von schulischen Ordnungsmaßnahmen nach § 61 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG); Nachhaltige und schwere Beeinträchtigung des Unterrichts; Gerichtliche Überprüfbarkeit schulischer Ordnungsmaßnahmen

Gerichtliche Entscheidung.
Metadaten und Leitsatz
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VG Lüneburg, 29.04.2002 - 4 B 45/02 - Überweisung eines Schülers an eine andere Schule derselben Schulform ; Diffamierung eines Mitschülers durch das Erstellen und Verbreiten einer verunglimpfenden Fotomontage per E-Mail; Zulässigkeit von schulischen Ordnungsmaßnahmen nach § 61 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG); Nachhaltige und schwere Beeinträchtigung des Unterrichts; Gerichtliche Überprüfbarkeit schulischer Ordnungsmaßnahmen

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 29.04.2002
Amtliche Fundstelle VG Lüneburg, Beschluss vom 29.04.2002 - 4 B 45/02
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (VG Lüneburg, Beschluss vom 29.04.2002 - 4 B 45/02).