Hinweis: Diese Webseite ist noch in Entwicklung; Inhalte und Funktionen können sich ändern. Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist stets die amtliche Fundstelle (Nds. GVBl., Nds. MBl., SVBl., VORIS).In Entwicklung. Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist stets die amtliche Fundstelle.

Quelle prüfen. Diese Seite zeigt nur Metadaten, Fundstelle und den amtlichen Leitsatz, nicht die Entscheidung selbst. Maßgeblich ist die Entscheidung an der amtlichen Fundstelle. Keine Rechtsberatung.

Vollständige Entscheidung mit allen Angaben bei VORIS ansehen

Rechtsprechung / VG Lüneburg, 25.08.1998 - 1 B 57/98 - Sofortige Vollziehung der Überweisung an eine Schule ; Anforderungen an die Begründung des besonderen öffentlichen Interesses gem. § 80 Abs. 3 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Inhaltliche Anforderungen an das besondere öffentliche Vollzugsinteresse ; Vorliegen einer auffälligen körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung während des Schulbesuchs als Voraussetzung eines sonderpädagigischen Förderbedarfs; Recht des Schülers auf bestmögliche Berücksichtigung seiner Anlagen und Befähigungen bei der Auswahl des ausbildungsgeeigneten Schultyps; Rechte der Eltern bei Auswahl des ausbildungsgeeigneten Schultyps

Gerichtliche Entscheidung.
Metadaten und Leitsatz
Automatisch geprüft (Quelle und Prüfsumme, Fundstelle, Verweise, Format), nicht redaktionell gelesen. Verbindlich ist die amtliche Fundstelle.

VG Lüneburg, 25.08.1998 - 1 B 57/98 - Sofortige Vollziehung der Überweisung an eine Schule ; Anforderungen an die Begründung des besonderen öffentlichen Interesses gem. § 80 Abs. 3 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Inhaltliche Anforderungen an das besondere öffentliche Vollzugsinteresse ; Vorliegen einer auffälligen körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung während des Schulbesuchs als Voraussetzung eines sonderpädagigischen Förderbedarfs; Recht des Schülers auf bestmögliche Berücksichtigung seiner Anlagen und Befähigungen bei der Auswahl des ausbildungsgeeigneten Schultyps; Rechte der Eltern bei Auswahl des ausbildungsgeeigneten Schultyps

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 25.08.1998
Amtliche Fundstelle VG Lüneburg, Beschluss vom 25.08.1998 - 1 B 57/98
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (VG Lüneburg, Beschluss vom 25.08.1998 - 1 B 57/98).