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Rechtsprechung / VG Hannover, 23.08.2005 - 6 B 4917/05 - Gestattung des Besuchs einer anderen Schule; Vorliegen zwingender pädagogischer Gründe für den Besuch einer anderen Schule; Begriff der "unzumutbaren Härte" im Sinne des § 63 Abs. 3 S. 4 Schulgesetz Niedersachen (NSchG); Berücksichtigung berufsbedingter Belastungen

Gerichtliche Entscheidung.
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VG Hannover, 23.08.2005 - 6 B 4917/05 - Gestattung des Besuchs einer anderen Schule; Vorliegen zwingender pädagogischer Gründe für den Besuch einer anderen Schule; Begriff der "unzumutbaren Härte" im Sinne des § 63 Abs. 3 S. 4 Schulgesetz Niedersachen (NSchG); Berücksichtigung berufsbedingter Belastungen

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 23.08.2005
Amtliche Fundstelle VG Hannover, Beschluss vom 23.08.2005 - 6 B 4917/05
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (VG Hannover, Beschluss vom 23.08.2005 - 6 B 4917/05).

VG Hannover, 23.08.2005 - 6 B 4917/05 - Gestattung des Besuchs einer anderen Schule; Vorliegen zwingender pädagogischer Gründe für den Besuch einer anderen Schule; Begriff der “unzumutbaren Härte” im Sinne des § 63 Abs. 3 S. 4 Schulgesetz Niedersachen (NSchG); Berücksichtigung berufsbedingter Belastungen

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Gericht: VG Hannover Datum: 23.08.2005 Aktenzeichen: 6 B 4917/05 Entscheidungsform: Beschluss ECLI: ECLI:DE:VGHANNO:2005:0823.6B4917.05.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/dffe4ad1-efa7-4d6b-a83a-c11228312dd6

Rechtsgrundlagen

  • § 63 Abs. 3 S. 1, 4 NSchG
  • § 123 VwGO