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Gericht: VG Hannover Datum: 06.08.2008 Aktenzeichen: 6 B 3368/08 Entscheidungsform: Beschluss ECLI: ECLI:DE:VGHANNO:2008:0806.6B3368.08.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/a104da92-87ea-46dc-b4ce-fc3844c30943
Rechtsgrundlagen
- 6 II 1 GG
- 7 I GG
- 54 NSchG
- 59a I NSchG
- 59a IV NSchG
- 60 I Nr. 1 NSchG
- 4 I NV
Weitere Fundstellen
- NVwZ-RR 2009, VI Heft 1 (amtl. Leitsatz)
- NVwZ-RR 2009, 205-208 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Das Recht auf Bildung verdichtet sich zu einem Anspruch auf Besuch einer bestimmten Schule, wenn a) innerhalb der von den Erziehungsberechtigten ausgeübten Wahl der Schulform nur diese Schule im Gebiet des Schulträgers besucht werden kann, b) die gewählte Schule über eine tatsächlich ausreichende Ausbildungskapazität verfügt und c) Regelungen des Bildungsweges der Aufnahme im Einzelfall nicht entgegenstehen.