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Rechtsprechung / VG Hannover, 30.06.2004 - 6 B 3071/04 - Ausschluss eines Schülers vom Unterricht wegen Gewaltanwendung; Voraussetzungen der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die sofortige Vollziehung einer gegen einen Schüler gerichteten Ordnungsmaßnahme; Nochmaliger Erlass eines Verwaltungsaktes nach dessen Aufhebung durch die übergeordnete Behörde; Ausschluss einer Schülerin vom Unterricht wegen Beteiligung an einer Schlägerei; Anspruch eines Schülers auf Teilnahme am Unterricht

Gerichtliche Entscheidung.
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VG Hannover, 30.06.2004 - 6 B 3071/04 - Ausschluss eines Schülers vom Unterricht wegen Gewaltanwendung; Voraussetzungen der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die sofortige Vollziehung einer gegen einen Schüler gerichteten Ordnungsmaßnahme; Nochmaliger Erlass eines Verwaltungsaktes nach dessen Aufhebung durch die übergeordnete Behörde; Ausschluss einer Schülerin vom Unterricht wegen Beteiligung an einer Schlägerei; Anspruch eines Schülers auf Teilnahme am Unterricht

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 30.06.2004
Amtliche Fundstelle VG Hannover, Beschluss vom 30.06.2004 - 6 B 3071/04
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (VG Hannover, Beschluss vom 30.06.2004 - 6 B 3071/04).

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Gericht: VG Hannover Datum: 30.06.2004 Aktenzeichen: 6 B 3071/04 Entscheidungsform: Beschluss ECLI: ECLI:DE:VGHANNO:2004:0630.6B3071.04.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/2c7798d3-a14a-4318-b2a2-bb9dfc4a8e82

Rechtsgrundlagen

  • § 80 Abs. 3 VwGO
  • § 80 Abs. 4 S. 3 VwGO
  • § 80 Abs. 5 VwGO
  • § 61 Abs. 2 NSchG
  • § 61 Abs. 3 Nr. 4 NSchG
  • § 61 Abs. 4 S. 1 NSchG

Weitere Fundstellen

  • NJW 2004, 3732 (amtl. Leitsatz)
  • NVwZ-RR 2004, 852-854 (Volltext mit amtl. LS)
  • SchuR 2005, 202-203 (Volltext)
  • SchuR 2007, 116 (Kurzinformation)