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Rechtsprechung / VG Hannover, 27.05.2008 - 6 B 2698/08 - Verleihung der Eigenschaft einer anerkannten Ersatzschule als Gegenstand einer einstweiligen Anordnung

Gerichtliche Entscheidung.
Metadaten und Leitsatz
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VG Hannover, 27.05.2008 - 6 B 2698/08 - Verleihung der Eigenschaft einer anerkannten Ersatzschule als Gegenstand einer einstweiligen Anordnung

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 27.05.2008
Amtliche Fundstelle VG Hannover, Beschluss vom 27.05.2008 - 6 B 2698/08
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (VG Hannover, Beschluss vom 27.05.2008 - 6 B 2698/08).

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Gericht: VG Hannover Datum: 27.05.2008 Aktenzeichen: 6 B 2698/08 Entscheidungsform: Beschluss ECLI: ECLI:DE:VGHANNO:2008:0527.6B2698.08.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/5ce3ce43-6cd0-4769-b140-3a633f5e3520

Rechtsgrundlagen

  • 148 I NSchG
  • 123 I 2 VwGO

Amtlicher Leitsatz

Eine nur vorläufig unter dem Vorbehalt der anders lautenden Entscheidung im Hauptsacheverfahren geltende Verleihung der Eigenschaft einer anerkannten Ersatzschule kann nicht Gegenstand einer Regelungsanordnung ( § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO ) sein.