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Rechtsprechung / VG Hannover, 24.05.2002 - 6 B 2210/02 - Rechtmäßigkeit des Ausschlusses eines Schülers von der Teilnahme an einer Klassenfahrt; Gewährung eines chancengleichen Zugangs zu Schulveranstaltungen; Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) als Ausschlussgrund; Notwendigkeit eines hinreichenden schulischen Bezuges; Zweck der normierten Erziehungsmittel

Gerichtliche Entscheidung.
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VG Hannover, 24.05.2002 - 6 B 2210/02 - Rechtmäßigkeit des Ausschlusses eines Schülers von der Teilnahme an einer Klassenfahrt; Gewährung eines chancengleichen Zugangs zu Schulveranstaltungen; Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) als Ausschlussgrund; Notwendigkeit eines hinreichenden schulischen Bezuges; Zweck der normierten Erziehungsmittel

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 24.05.2002
Amtliche Fundstelle VG Hannover, Beschluss vom 24.05.2002 - 6 B 2210/02
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (VG Hannover, Beschluss vom 24.05.2002 - 6 B 2210/02).