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Rechtsprechung / VG Hannover, 18.03.2004 - 6 B 1104/04 - Voraussetzungen für eine gerichtliche Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsmittels; Voraussetzungen für einen Ausschluss vom Schulbetrieb; Ausschluss vom Schuldbetrieb wegen wiederholtem, aggressivem Verhalten; Anforderungen an die Begründung einer Anordnung der sofortigen Vollziehung; Zulässigkeit eines Ausschlusses vor Bekanntgabe eines entsprechenden Bescheides

Gerichtliche Entscheidung.
Metadaten und Leitsatz
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VG Hannover, 18.03.2004 - 6 B 1104/04 - Voraussetzungen für eine gerichtliche Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsmittels; Voraussetzungen für einen Ausschluss vom Schulbetrieb; Ausschluss vom Schuldbetrieb wegen wiederholtem, aggressivem Verhalten; Anforderungen an die Begründung einer Anordnung der sofortigen Vollziehung; Zulässigkeit eines Ausschlusses vor Bekanntgabe eines entsprechenden Bescheides

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 18.03.2004
Amtliche Fundstelle VG Hannover, Beschluss vom 18.03.2004 - 6 B 1104/04
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (VG Hannover, Beschluss vom 18.03.2004 - 6 B 1104/04).

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Gericht: VG Hannover Datum: 18.03.2004 Aktenzeichen: 6 B 1104/04 Entscheidungsform: Beschluss ECLI: ECLI:DE:VGHANNO:2004:0318.6B1104.04.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/31d4f8bb-5941-4d0c-bb75-66ff19c6ecb9

Rechtsgrundlagen

  • § 80 Abs. 5 S. 1, 2. Alt. VwGO
  • § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO
  • § 80 Abs. 3 S. 1 VwGO
  • § 61 Abs. 2 NSchG
  • § 61 Abs. 3 Nr. 3, 4 NSchG
  • § 61 Abs. 4 S. 1 NSchG
  • § 61 Abs. 5 S. 1 NSchG
  • § 61 Abs. 6 S. 1, 2 NSchG

Weitere Fundstellen

  • SchuR 2005, 80-81 (Volltext)