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Gericht: VG Hannover Datum: 15.02.2011 Aktenzeichen: 6 A 4482/10 Entscheidungsform: Urteil ECLI: ECLI:DE:VGHANNO:2011:0215.6A4482.10.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/a52b88fa-f532-409c-9900-a2b8ae55b9ac
Rechtsgrundlagen
- § 114 Abs. 4 S. 1 NSchG
Amtlicher Leitsatz
- § 114 Abs. 4 Satz 1 NSchG enthält keine selbständige Anspruchsnorm, sondern eine weitere Einschränkung des Erstattungsanspruchs aus Absatz 1 Satz 2 .
- Bietet der Beförderungsträger allen Schülerinnen und Schülern aus dem Schulbezirk der zuständigen Schule eine kostenfreie Beförderungsleistung zu dieser Schule an, kann ein Anspruch auf Erstattung fiktiver Aufwendungen für Fahrten zu dieser Schule nicht entstehen.