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Rechtsprechung / VG Hannover, 08.03.2006 - 6 A 1460/04

Gerichtliche Entscheidung.
Metadaten und Leitsatz
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VG Hannover, 08.03.2006 - 6 A 1460/04

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 08.03.2006
Amtliche Fundstelle VG Hannover, Urteil vom 08.03.2006 - 6 A 1460/04
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (VG Hannover, Urteil vom 08.03.2006 - 6 A 1460/04).

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Gericht: VG Hannover Datum: 08.03.2006 Aktenzeichen: 6 A 1460/04 Entscheidungsform: Urteil ECLI: ECLI:DE:VGHANNO:2006:0308.6A1460.04.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/9665362a-f96c-4174-838e-00f2a1a86582

Weitere Fundstellen

  • NdsVBl 2006, 316-319

Amtlicher Leitsatz

  1. Wesensbestimmend für die Schulform Grundschule ist der in § 6 NSchG beschriebene einheitliche Bildungsgang, in welchem (nur) Schülerinnen und Schüler des 1. bis 4. Schuljahrgangs unterrichtet und diesen grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt werden.
  2. Ein pädagogisches und organisatorisches Schulkonzept, das die Trennung der verschiedenen Bildungsgänge der Grundschule einerseits und des Sekundarbereichs I andererseits aufgibt, kann eine Grundschule in Niedersachsen nicht im Sinne von Art. 7 Abs. 4 Satz 2 GG ersetzen.