Hinweis: Diese Webseite ist noch in Entwicklung; Inhalte und Funktionen können sich ändern. Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist stets die amtliche Fundstelle (Nds. GVBl., Nds. MBl., SVBl., VORIS).In Entwicklung. Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist stets die amtliche Fundstelle.

Quelle prüfen. Diese Seite zeigt nur Metadaten, Fundstelle und den amtlichen Leitsatz, nicht die Entscheidung selbst. Maßgeblich ist die Entscheidung an der amtlichen Fundstelle. Keine Rechtsberatung.

Vollständige Entscheidung mit allen Angaben bei VORIS ansehen

Rechtsprechung / VG Hannover, 15.07.2024 - 3 B 2578/24 - Eingliederungshilfe; Beschulung; Fernschule; Privatunterricht; Fernunterrichtung; Schulpräsenzpflicht; Ruhen; Teilhabe an Bildung; Web-Schule; Eingliederungshilfe; Kostenübernahme für Fernunterricht an einer Online-Schule Antrag gemäß § 123 VwGO (abgelehnt)

Gerichtliche Entscheidung.
Metadaten und Leitsatz
Automatisch geprüft (Quelle und Prüfsumme, Fundstelle, Verweise, Format), nicht redaktionell gelesen. Verbindlich ist die amtliche Fundstelle.

VG Hannover, 15.07.2024 - 3 B 2578/24 - Eingliederungshilfe; Beschulung; Fernschule; Privatunterricht; Fernunterrichtung; Schulpräsenzpflicht; Ruhen; Teilhabe an Bildung; Web-Schule; Eingliederungshilfe; Kostenübernahme für Fernunterricht an einer Online-Schule Antrag gemäß § 123 VwGO (abgelehnt)

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 15.07.2024
Amtliche Fundstelle VG Hannover, Beschluss vom 15.07.2024 - 3 B 2578/24
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (VG Hannover, Beschluss vom 15.07.2024 - 3 B 2578/24).

Vollständige Entscheidung mit allen Angaben: bei VORIS ansehen

Gericht: VG Hannover Datum: 15.07.2024 Aktenzeichen: 3 B 2578/24 Entscheidungsform: Beschluss ECLI: ECLI:DE:VGHANNO:2024:0715.3B2578.24.00 Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/3d42c16a-8c6e-4fca-b9cd-6abf837411fa

Rechtsgrundlagen

  • SGB IX § 112
  • VwGO § 123
  • SGB VIII § 35a
  • NSchG § 69

Weitere Fundstellen

  • JAmt 2024, 616-617

Amtlicher Leitsatz

Eine jugendhilferechtliche Kostenübernahme für eine Fernunterrichtung an einer Online-Schule setzt eine vorherige schulbehördliche Feststellung des Ruhens der Schulpräsenzpflicht voraus.