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Rechtsprechung / VG Hannover, 25.09.2023 - 3 A 3497/20 - Beschulung Eingliederungshilfe; Privatschule; Privatschulkosten; selbstbeschaffte Leistungen; sonderpädagogischer Förderbedarf; Jugendhilfe; Anspruch auf Übernahme von Privatschulkosten (verneint)

Gerichtliche Entscheidung.
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VG Hannover, 25.09.2023 - 3 A 3497/20 - Beschulung Eingliederungshilfe; Privatschule; Privatschulkosten; selbstbeschaffte Leistungen; sonderpädagogischer Förderbedarf; Jugendhilfe; Anspruch auf Übernahme von Privatschulkosten (verneint)

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 25.09.2023
Amtliche Fundstelle VG Hannover, Urteil vom 25.09.2023 - 3 A 3497/20
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (VG Hannover, Urteil vom 25.09.2023 - 3 A 3497/20).

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Gericht: VG Hannover Datum: 25.09.2023 Aktenzeichen: 3 A 3497/20 Entscheidungsform: Urteil ECLI: ECLI:DE:VGHANNO:2023:0925.3A3497.20.00 Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/a7e5061a-09aa-4ea9-aca1-416e05b8b10d

Rechtsgrundlagen

  • SGB VIII § 35a
  • SGB VIII § 36a Abs. 3

Weitere Fundstellen

  • JAmt 2024, 119-121

Amtlicher Leitsatz

Eine (Privat-)Schule, an der ein festgestellter sonderpädagogischer Förderbedarf nicht abgedeckt wird, kann von vornherein keine eingliederungshilferechtlich geeignete Schule zur Vermittlung einer angemessenen Schulbildung sein.