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Rechtsprechung / VG Hannover, 25.01.2008 - 2 A 8123/06 - Drittschadensliquidation; grobe Fahrlässigkeit; Schadensersatz; Schulschlüssel

Gerichtliche Entscheidung.
Metadaten und Leitsatz
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VG Hannover, 25.01.2008 - 2 A 8123/06 - Drittschadensliquidation; grobe Fahrlässigkeit; Schadensersatz; Schulschlüssel

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 25.01.2008
Amtliche Fundstelle VG Hannover, Urteil vom 25.01.2008 - 2 A 8123/06
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (VG Hannover, Urteil vom 25.01.2008 - 2 A 8123/06).

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Gericht: VG Hannover Datum: 25.01.2008 Aktenzeichen: 2 A 8123/06 Entscheidungsform: Urteil ECLI: ECLI:DE:VGHANNO:2008:0125.2A8123.06.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/5563cd3d-05e1-4100-b1e9-1f6e722cfef6

Rechtsgrundlagen

  • § 421 BGB
  • § 86 I NBG

Weitere Fundstellen

  • SchuR 2010, 133-134
  • SchuR 2014, 181

Amtlicher Leitsatz

Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Verwahrung eines Schulschlüssels wird grob fahrlässig verletzt, wenn der Schlüssel durch den Lehrer ohne weitere Schutzvorkehrungen offen auf einer Bank in der Schulturnhalle abgelegt wird.