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Gericht: VG Hannover Datum: 29.09.2010 Aktenzeichen: 2 A 3612/08 Entscheidungsform: Urteil ECLI: ECLI:DE:VGHANNO:2010:0929.2A3612.08.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/c8730630-f451-4378-af7d-cd5a46d736b6
Rechtsgrundlagen
- NBG 10
- NBG 18
- NBG 13
Amtlicher Leitsatz
1.. § 10 Abs. 2 NBG a.F. ist auf die in § 7 Abs. 1 Nr. 3 - 5 NBG a.F. geregelten Fälle der Ernennung, in denen der Beamte bereits eingestellt ist und ihm lediglich ein (anderes) Amt verliehen wird, zumindest bei als Laubahnbewerbern eingestellten Beamten grundsätzlich nicht analog anzuwenden. 2.. Eine analoge Anwendung von § 18 Abs. 2 S. 1 NBG a.F. zu Lasten des Beamten ist ausgeschlossen.