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Rechtsprechung / VG Hannover, 29.09.2010 - 2 A 3612/08 - analoge Anwendung; anderer Bewerber; Anstellung; Ernennung; Landespersonalausschuss; Nichtigkeit

Gerichtliche Entscheidung.
Metadaten und Leitsatz
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VG Hannover, 29.09.2010 - 2 A 3612/08 - analoge Anwendung; anderer Bewerber; Anstellung; Ernennung; Landespersonalausschuss; Nichtigkeit

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 29.09.2010
Amtliche Fundstelle VG Hannover, Urteil vom 29.09.2010 - 2 A 3612/08
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (VG Hannover, Urteil vom 29.09.2010 - 2 A 3612/08).

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Gericht: VG Hannover Datum: 29.09.2010 Aktenzeichen: 2 A 3612/08 Entscheidungsform: Urteil ECLI: ECLI:DE:VGHANNO:2010:0929.2A3612.08.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/c8730630-f451-4378-af7d-cd5a46d736b6

Rechtsgrundlagen

  • NBG 10
  • NBG 18
  • NBG 13

Amtlicher Leitsatz

1.. § 10 Abs. 2 NBG a.F. ist auf die in § 7 Abs. 1 Nr. 3 - 5 NBG a.F. geregelten Fälle der Ernennung, in denen der Beamte bereits eingestellt ist und ihm lediglich ein (anderes) Amt verliehen wird, zumindest bei als Laubahnbewerbern eingestellten Beamten grundsätzlich nicht analog anzuwenden. 2.. Eine analoge Anwendung von § 18 Abs. 2 S. 1 NBG a.F. zu Lasten des Beamten ist ausgeschlossen.