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Rechtsprechung / VG Göttingen, 03.01.2002 - 4 B 4236/01 - Rechtmäßigkeit eines Ausschlusses eines Schülers vom Unterricht; Schlag auf den Kopf einer Mitschülerin mit einem spitzen Gegenstand; Gefährliche Körperverletzung als "grobe Pflichtverletzung"

Gerichtliche Entscheidung.
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VG Göttingen, 03.01.2002 - 4 B 4236/01 - Rechtmäßigkeit eines Ausschlusses eines Schülers vom Unterricht; Schlag auf den Kopf einer Mitschülerin mit einem spitzen Gegenstand; Gefährliche Körperverletzung als "grobe Pflichtverletzung"

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 03.01.2002
Amtliche Fundstelle VG Göttingen, Beschluss vom 03.01.2002 - 4 B 4236/01
Rechtliche Einordnung

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VG Göttingen, 03.01.2002 - 4 B 4236/01 - Rechtmäßigkeit eines Ausschlusses eines Schülers vom Unterricht; Schlag auf den Kopf einer Mitschülerin mit einem spitzen Gegenstand; Gefährliche Körperverletzung als “grobe Pflichtverletzung”

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Gericht: VG Göttingen Datum: 03.01.2002 Aktenzeichen: 4 B 4236/01 Entscheidungsform: Beschluss ECLI: ECLI:DE:VGGOETT:2002:0103.4B4236.01.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/6df61f04-18ea-4e38-8689-1e78029c7284

Rechtsgrundlagen

  • § 61 Abs. 2 NSchG
  • § 61 Abs. 3 Nr. 3 u. 4 NSchG
  • § 61 Abs. 4 NSchG

Weitere Fundstellen

  • SchuR 2005, 11-12 (Volltext)