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Rechtsprechung / VG Göttingen, 17.05.1995 - 4 B 4097/95 - Verhängung schulischer Ordnungsmaßnahmen; "Notkompetenz" des Schulleiters in dringenden Eilfällen ; Dreimonatiger Unterrichtsausschluß durch den Schulleiter; Mitwirkung eines Studiendirektors bei der Beratung und Beschlußfassung einer Konferenz trotz Individualbetroffenheit; Gefährdung der Sicherheit anderer Personen durch den Schulbesuch; Nachhaltige und schwere Beeinträchtigung des Unterrichts ; Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei Verhängung der Ordnungsmaßnahme

Gerichtliche Entscheidung.
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VG Göttingen, 17.05.1995 - 4 B 4097/95 - Verhängung schulischer Ordnungsmaßnahmen; "Notkompetenz" des Schulleiters in dringenden Eilfällen ; Dreimonatiger Unterrichtsausschluß durch den Schulleiter; Mitwirkung eines Studiendirektors bei der Beratung und Beschlußfassung einer Konferenz trotz Individualbetroffenheit; Gefährdung der Sicherheit anderer Personen durch den Schulbesuch; Nachhaltige und schwere Beeinträchtigung des Unterrichts ; Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei Verhängung der Ordnungsmaßnahme

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 17.05.1995
Amtliche Fundstelle VG Göttingen, Beschluss vom 17.05.1995 - 4 B 4097/95
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (VG Göttingen, Beschluss vom 17.05.1995 - 4 B 4097/95).

VG Göttingen, 17.05.1995 - 4 B 4097/95 - Verhängung schulischer Ordnungsmaßnahmen; “Notkompetenz” des Schulleiters in dringenden Eilfällen ; Dreimonatiger Unterrichtsausschluß durch den Schulleiter; Mitwirkung eines Studiendirektors bei der Beratung und Beschlußfassung einer Konferenz trotz Individualbetroffenheit; Gefährdung der Sicherheit anderer Personen durch den Schulbesuch; Nachhaltige und schwere Beeinträchtigung des Unterrichts ; Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei Verhängung der Ordnungsmaßnahme

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Gericht: VG Göttingen Datum: 17.05.1995 Aktenzeichen: 4 B 4097/95 Entscheidungsform: Beschluss ECLI: ECLI:DE:VGGOETT:1995:0517.4B4097.95.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/da12574d-fd8e-4e09-b50a-d527ebcc7ff0

Rechtsgrundlagen

  • § 80 Abs. 5 VwGO
  • § 61 Abs. 2 Nr. 4 SchG,NI
  • § 43 Abs. 2 Nr. 6 SchG,NI
  • § 41 Abs. 1 SchG,NI