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Rechtsprechung / VG Göttingen, 21.02.2024 - 4 B 277/23 - Bewertungsfehler; Kausalität; Bewertungsgrundlage; Lehramtsanwärterin; Prüfungsunterricht; Kausalität von Prüfungsfehlern für die Benotung

Gerichtliche Entscheidung.
Metadaten und Leitsatz
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VG Göttingen, 21.02.2024 - 4 B 277/23 - Bewertungsfehler; Kausalität; Bewertungsgrundlage; Lehramtsanwärterin; Prüfungsunterricht; Kausalität von Prüfungsfehlern für die Benotung

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 21.02.2024
Amtliche Fundstelle VG Göttingen, Beschluss vom 21.02.2024 - 4 B 277/23
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (VG Göttingen, Beschluss vom 21.02.2024 - 4 B 277/23).

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Gericht: VG Göttingen Datum: 21.02.2024 Aktenzeichen: 4 B 277/23 Entscheidungsform: Beschluss ECLI: ECLI:DE:VGGOETT:2024:0221.4B277.23.00 Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/6b9c49b2-15bb-4e64-a05a-0f3c5cdddc3f

Rechtsgrundlagen

  • APVO-Lehr § 14
  • APVO-Lehr § 19
  • APVO-Lehr § 20
  • APVO-Lehr § 22

Amtlicher Leitsatz

  1. Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Gericht ausnahmsweise die Kausalität eines Prüfungsfehlers für die Bewertung einer Prüfungsarbeit verneinen kann.
  2. Verneinung der Kausalität eines Prüfungsfehlers auf die Bewertung des Prüfungsunterrichts einer Lehramtsanwärterin, weil die Bewertungsgrundlage der Prüferinnen auch unter Berücksichtigung des Prüfungsfehlers nahezu unverändert bleibt.