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Gericht: VG Göttingen Datum: 19.05.2005 Aktenzeichen: 4 A 5/05 Entscheidungsform: Urteil ECLI: ECLI:DE:VGGOETT:2005:0519.4A5.05.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/d4c1e863-9cad-4c2a-acc6-9b870e736753
Weitere Fundstellen
- SchuR 2006, 37-39 (Volltext)
Amtlicher Leitsatz
Die Anforderungen an die Ausübung von Ermessen sind bei der Entscheidung über die Zurückstellung eines Kindes vom Schulbesuch weniger hoch als bei einer Überweisung auf eine Förderschule