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Gericht: VG Göttingen Datum: 07.10.2010 Aktenzeichen: 4 A 144/08 Entscheidungsform: Urteil ECLI: ECLI:DE:VGGOETT:2010:1007.4A144.08.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/f4ed50a2-48b4-4321-ae8a-800906390024
Rechtsgrundlagen
- 114 III S 1 NSchG
Amtlicher Leitsatz
Der Unterrichtsgestaltung nach der Lehre Maria Montessoris liegt ein pädagogisches Konzept zugrunde, welches mit seinen didaktischen Besonderheiten im schulischen Angebot einen besonderen pädagogischen Schwerpunkt bildet. Durch die Möglichkeit des Erwerbs eines Abschlusses in der Sekundarstufe I gewinnt dieses pädagogische Konzept an Bedeutung für den weiteren Ausbildungsweg eines Schülers, so dass eine Montessori-Schule eine eigenständigen Bildungsgang i.S.v. § 114 Abs. 3 Satz 1 NSchG darstellt.