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Rechtsprechung / VG Göttingen, 02.02.2023 - 3 B 246/22 - Beamter auf Widerruf; Dienstvergehen; Kürzung der Dienstbezüge; Lehrer; Referendar; Sexuelles Fehlverhalten; Vorläufige Dienstenthebung; Vorläufige Dienstenthebung nach § 31 Abs. 3 NBG

Gerichtliche Entscheidung.
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VG Göttingen, 02.02.2023 - 3 B 246/22 - Beamter auf Widerruf; Dienstvergehen; Kürzung der Dienstbezüge; Lehrer; Referendar; Sexuelles Fehlverhalten; Vorläufige Dienstenthebung; Vorläufige Dienstenthebung nach § 31 Abs. 3 NBG

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 02.02.2023
Amtliche Fundstelle VG Göttingen, Beschluss vom 02.02.2023 - 3 B 246/22
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (VG Göttingen, Beschluss vom 02.02.2023 - 3 B 246/22).

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Gericht: VG Göttingen Datum: 02.02.2023 Aktenzeichen: 3 B 246/22 Entscheidungsform: Beschluss ECLI: ECLI:DE:VGGOETT:2023:0202.3B246.22.00 Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/4955321c-813f-414c-8fd8-840e16515d0d

Rechtsgrundlagen

  • BeamtStG § 39
  • NBG § 31

Amtlicher Leitsatz

Die Rechtmäßigkeit einer vorläufigen Dienstenthebung nach § 31 Abs. 3 Satz 2 NBG setzt die Rechtmäßigkeit der Einleitung des Entlassungsverfahrens nach Satz 1 der Vorschrift voraus.