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Rechtsprechung / VG Göttingen, 27.08.2008 - 1 A 78/08 - Nachweis über einen regelmäßigen und während einer gesamten Schullaufbahn kontinuierlichen Schulbesuch als Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis bei Straftaten eines getrennt lebenden Ehemanns bzw. Vaters

Gerichtliche Entscheidung.
Metadaten und Leitsatz
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VG Göttingen, 27.08.2008 - 1 A 78/08 - Nachweis über einen regelmäßigen und während einer gesamten Schullaufbahn kontinuierlichen Schulbesuch als Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis bei Straftaten eines getrennt lebenden Ehemanns bzw. Vaters

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 27.08.2008
Amtliche Fundstelle VG Göttingen, Urteil vom 27.08.2008 - 1 A 78/08
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (VG Göttingen, Urteil vom 27.08.2008 - 1 A 78/08).

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Gericht: VG Göttingen Datum: 27.08.2008 Aktenzeichen: 1 A 78/08 Entscheidungsform: Urteil ECLI: ECLI:DE:VGGOETT:2008:0827.1A78.08.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/72b37695-9cb2-49b1-bb70-4056e2d96f33

Rechtsgrundlagen

  • § 104a Abs. 1 Nr. 2, 3, 6 AufenthG
  • § 104a Abs. 3 S. 1 AufenthG
  • Art. 8 EMRK
  • Art. 6 GG

Weitere Fundstellen

  • SchuR 2009, 57-58

Amtlicher Leitsatz

Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104 a AufenthG setzt den Nachweis über den regelmäßigen Schulbesuch nicht nur in einem Schuljahr sondern kontinuierlich während der Schullaufbahn voraus. Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis bei Straftaten des getrennt lebenden Ehemanns/Vaters.