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Rechtsprechung / VG Braunschweig, 24.02.2006 - 6 B 543/05

Gerichtliche Entscheidung.
Metadaten und Leitsatz
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VG Braunschweig, 24.02.2006 - 6 B 543/05

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 24.02.2006
Amtliche Fundstelle VG Braunschweig, Beschluss vom 24.02.2006 - 6 B 543/05
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (VG Braunschweig, Beschluss vom 24.02.2006 - 6 B 543/05).

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Gericht: VG Braunschweig Datum: 24.02.2006 Aktenzeichen: 6 B 543/05 Entscheidungsform: Beschluss ECLI: ECLI:DE:VGBRAUN:2006:0224.6B543.05.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/b2a391c6-ef32-431e-9958-e891a9fc0fe6

Verfahrensgang

  • nachfolgend: OVG Niedersachsen - 20.06.2006 - AZ: 13 ME 108/06

Amtlicher Leitsatz

Wenn ein Schüler wechselnd bei jedem seiner getrennt lebenden, aber gemeinsam sorgeberechtigten Elternteile wohnt, kann zur Schülerbeförderung auch derjenige Schulträger verpflichtet sein, in dessen Gebiet der Schüler nicht überwiegend wohnt; § 114 NSchG stellt (lediglich) auf die tatsächlich genutzte Wohnung ab, von der aus der Weg zur Schule angetreten bzw. in die nach Schulschluss zurückgekehrt wird.