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Rechtsprechung / VG Braunschweig, 21.03.2003 - 6 B 48/03 - Rechtmäßigkeit einer Ordnungsmaßnahme wegen häufiger Verspätung zum schulischen Unterricht; Ordnungsmaßnahme als Strafmaßnahme oder Erziehungsmaßnahme für vorausgegangenes Fehlverhalten des Schülers für unpünktliches Erscheinen zum Unterricht; Grobe Verletzung der Pflichten eines Schülers durch unpünktliches Erscheinen zum Unterricht; Erhebliche Beeinträchtigung der zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule erforderlichen Unterrichtsarbeit und Erziehungsarbeit; Androhung der Verweisung des Schülers auf eine andere Schule

Gerichtliche Entscheidung.
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VG Braunschweig, 21.03.2003 - 6 B 48/03 - Rechtmäßigkeit einer Ordnungsmaßnahme wegen häufiger Verspätung zum schulischen Unterricht; Ordnungsmaßnahme als Strafmaßnahme oder Erziehungsmaßnahme für vorausgegangenes Fehlverhalten des Schülers für unpünktliches Erscheinen zum Unterricht; Grobe Verletzung der Pflichten eines Schülers durch unpünktliches Erscheinen zum Unterricht; Erhebliche Beeinträchtigung der zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule erforderlichen Unterrichtsarbeit und Erziehungsarbeit; Androhung der Verweisung des Schülers auf eine andere Schule

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 21.03.2003
Amtliche Fundstelle VG Braunschweig, Beschluss vom 21.03.2003 - 6 B 48/03
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (VG Braunschweig, Beschluss vom 21.03.2003 - 6 B 48/03).

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Gericht: VG Braunschweig Datum: 21.03.2003 Aktenzeichen: 6 B 48/03 Entscheidungsform: Beschluss ECLI: ECLI:DE:VGBRAUN:2003:0321.6B48.03.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/ea97b52a-ad46-4d86-89b0-5a55247e50bd

Rechtsgrundlagen

  • § 61 Abs. 1 NSchG
  • § 61 Abs. 2 NSchG
  • § 61 Abs. 3 Nr. 2 NSchG
  • § 61 Abs. 6 S. 1 NSchG
  • Art. 20 Abs. 3 GG
  • Art. 28 Abs. 1 S. 1 GG
  • Art. 1 Abs. 2 Nds. Verfassung

Weitere Fundstellen

  • SchuR 2004, 108-110 (Volltext mit amtl. LS)
  • SchuR 2005, 43 (Volltext)