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Rechtsprechung / VG Braunschweig, 17.06.2003 - 6 B 229/03 - Ausschluss des Schülers vom Unterricht für sechs Wochen wegen Morddrohungen gegen die Lehrer als Ordnungsmaßnahme; Mitwirkungsverbot der Mitglieder von Konferenzen bei der Beratung und Beschlussfassung über die Verhängung einer Ordnungsmaßnahme in schulischen Angelegenheiten; Gefahren für die Sicherheit von Schülern und Lehrkräften; Anwesenheit der bedrohten Lehrer bei der Beratung und Beschlussfassung hinsichtlich einer zu verhängenden Ordnungsmaßnahme gegen die Schüler; Grobe Pflichtverletzung durch den Schüler durch Morddrohungen gegen seine Lehrer; Grobe Pflichtverletzung des Schülers durch Gewalttätigkeiten gegenüber seinen Mitschülern; Sinn der Ordnungsmaßnahme als Erziehung des Schülers zu gewaltfreier Austragung von Konflikten; Voraussetzungen für den Ausschluss des Schülers vom Unterricht

Gerichtliche Entscheidung.
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VG Braunschweig, 17.06.2003 - 6 B 229/03 - Ausschluss des Schülers vom Unterricht für sechs Wochen wegen Morddrohungen gegen die Lehrer als Ordnungsmaßnahme; Mitwirkungsverbot der Mitglieder von Konferenzen bei der Beratung und Beschlussfassung über die Verhängung einer Ordnungsmaßnahme in schulischen Angelegenheiten; Gefahren für die Sicherheit von Schülern und Lehrkräften; Anwesenheit der bedrohten Lehrer bei der Beratung und Beschlussfassung hinsichtlich einer zu verhängenden Ordnungsmaßnahme gegen die Schüler; Grobe Pflichtverletzung durch den Schüler durch Morddrohungen gegen seine Lehrer; Grobe Pflichtverletzung des Schülers durch Gewalttätigkeiten gegenüber seinen Mitschülern; Sinn der Ordnungsmaßnahme als Erziehung des Schülers zu gewaltfreier Austragung von Konflikten; Voraussetzungen für den Ausschluss des Schülers vom Unterricht

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 17.06.2003
Amtliche Fundstelle VG Braunschweig, Beschluss vom 17.06.2003 - 6 B 229/03
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (VG Braunschweig, Beschluss vom 17.06.2003 - 6 B 229/03).

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Gericht: VG Braunschweig Datum: 17.06.2003 Aktenzeichen: 6 B 229/03 Entscheidungsform: Beschluss ECLI: ECLI:DE:VGBRAUN:2003:0617.6B229.03.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/cde9f083-de01-4bdc-949f-97d906db0c37

Rechtsgrundlagen

  • § 2 Abs. 1 S. 3 NSchG
  • § 41 Abs. 1 NSchG
  • § 43 Abs. 2 Nr. 2 NSchG
  • § 61 Abs. 2 NSchG
  • § 61 Abs. 3 Nr. 4 NSchG
  • § 61 Abs. 4 NSchG
  • Art. 20 Abs. 3 GG
  • Art. 28 Abs. 1 S. 1 GG
  • Art. 1 Abs. 2 Nds. Verfassung

Weitere Fundstellen

  • NdsVBl 2004, 49-52
  • SchuR 2005, 54-55 (Urteilsbesprechung von Dr. T. Böhm)
  • SchuR 2005, 189 (Kurzinformation)