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Gericht: VG Braunschweig Datum: 11.09.2014 Aktenzeichen: 6 B 228/14 Entscheidungsform: Beschluss ECLI: ECLI:DE:VGBRAUN:2014:0911.6B228.14.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/26af0727-8473-3de0-9242-a960ec44203b
Rechtsgrundlagen
- BG § 83 Abs 1
- § 104 Abs 1 S 1 BG ND
- § 83 Abs 3 S 1 BG ND
Amtlicher Leitsatz
Anträge auf Sachschadensersatz sind innerhalb eines Monats auf dem Dienstweg zu stellen. Lehrkräfte und Landesbedienstete an Schulen wahren diese Frist, wenn sie den Antrag innerhalb eines Monats bei der Schulleitung einreichen.