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Rechtsprechung / VG Braunschweig, 03.08.2022 - 6 B 227/22 - Förderschwerpunkt geistige Entwicklung; freiwilliges Zurücktreten; Klassenwiederholung; Leistungsrückstand; sonderpädagogische Unterstützung; Versetzung; Kein freiwilliges Zurücktreten bei Vorliegen des Förderschwerpunktes geistige Entwicklung

Gerichtliche Entscheidung.
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VG Braunschweig, 03.08.2022 - 6 B 227/22 - Förderschwerpunkt geistige Entwicklung; freiwilliges Zurücktreten; Klassenwiederholung; Leistungsrückstand; sonderpädagogische Unterstützung; Versetzung; Kein freiwilliges Zurücktreten bei Vorliegen des Förderschwerpunktes geistige Entwicklung

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 03.08.2022
Amtliche Fundstelle VG Braunschweig, Beschluss vom 03.08.2022 - 6 B 227/22
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (VG Braunschweig, Beschluss vom 03.08.2022 - 6 B 227/22).

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Gericht: VG Braunschweig Datum: 03.08.2022 Aktenzeichen: 6 B 227/22 Entscheidungsform: Beschluss ECLI: ECLI:DE:VGBRAUN:2022:0803.6B227.22.00 Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/acd8bdd9-a2e4-466b-a807-49da60f2a53b

Rechtsgrundlagen

  • Erlass des Niedersächsische Kultusministeriums vom 14.2.2022
  • WeSchVO ND § 11
  • WeSchVO ND § 3

Amtlicher Leitsatz

Ein freiwilliges Zurücktreten nach § 11 WeSchVO kommt für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung unter Berücksichtigung von § 3 WeSchVO nicht in Betracht.