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Rechtsprechung / VG Braunschweig, 03.08.2010 - 6 B 126/10 - Betreuung; Härte

Gerichtliche Entscheidung.
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VG Braunschweig, 03.08.2010 - 6 B 126/10 - Betreuung; Härte

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 03.08.2010
Amtliche Fundstelle VG Braunschweig, Beschluss vom 03.08.2010 - 6 B 126/10
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (VG Braunschweig, Beschluss vom 03.08.2010 - 6 B 126/10).

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Gericht: VG Braunschweig Datum: 03.08.2010 Aktenzeichen: 6 B 126/10 Entscheidungsform: Beschluss ECLI: ECLI:DE:VGBRAUN:2010:0803.6B126.10.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/cdea8527-b1df-4595-868f-32e74cec148b

Rechtsgrundlagen

  • NSchG 63

Amtlicher Leitsatz

Ob wegen der Betreuungsbedürftigkeit eines schulpflichtigen Kindes eine unzumutbare Härte i. S. v. § 63 Abs. 3 Satz 4 NSchG vorliegt, richtet sich nach der tatsächlichen Ausgestaltung des von den Erziehungsberechtigten gewählten Betreuungsverhältnisses, der örtlichen Bindung und dem zeitlichen wie sachlichen Aufwand der Betreuungsperson für die Wahrnehmung schulischer und außerschulischer Belange.