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Rechtsprechung / VG Braunschweig, 06.08.2024 - 4 A 435/20 - Attest; Befreiung; Maskenpflicht; Mund- Nasen- Bedeckung; Niedersächsische Corona- Verordnung; Schul- Hygieneplan; Schule; Verpflichtung zum Tragen einer Mund- Nasen- Bedeckung in der Schule rechtmäßig, Anforderung an ein Attest zur Befreiung

Gerichtliche Entscheidung.
Metadaten und Leitsatz
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VG Braunschweig, 06.08.2024 - 4 A 435/20 - Attest; Befreiung; Maskenpflicht; Mund- Nasen- Bedeckung; Niedersächsische Corona- Verordnung; Schul- Hygieneplan; Schule; Verpflichtung zum Tragen einer Mund- Nasen- Bedeckung in der Schule rechtmäßig, Anforderung an ein Attest zur Befreiung

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 06.08.2024
Amtliche Fundstelle VG Braunschweig, Urteil vom 06.08.2024 - 4 A 435/20
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (VG Braunschweig, Urteil vom 06.08.2024 - 4 A 435/20).

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Gericht: VG Braunschweig Datum: 06.08.2024 Aktenzeichen: 4 A 435/20 Entscheidungsform: Urteil ECLI: ECLI:DE:VGBRAUN:2024:0806.4A435.20.00 Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/87448533-6437-488b-9676-495107009edf

Rechtsgrundlagen

  • IfSG § 28
  • IfSG § 28a
  • IfSG § 32
  • GG Art. 2 Abs. 2

Amtlicher Leitsatz

  1. Es besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage gegen einen Schul-Hygieneplan, der die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb des Unterrichts vorsah, weil sich eine inhaltsgleiche Verpflichtung bereits aus der Niedersächsischen Corona-Verordnung ergab und der Kläger deshalb schon zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch seine Klage keine Besserstellung erreichen konnte.
  2. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Schule war rechtmäßig.
  3. Es ist nicht zu beanstanden, dass zur Glaubhaftmachung, dem betroffenen Schüler sei das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung unzumutbar, die Vorlage eines hierauf bezogenen ärztlichen Attestes verlangt wurde, welches die konkret zu erwartende gesundheitliche Beeinträchtigung sowie die Grundlage dieser Diagnose benennt.