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Rechtsprechung / OVG Niedersachsen, 26.06.1957 - IV OVG - A 112/56 - Kündigung einer Berufsschullehrerin wegen Vernachlässigung ihrer Aufsichtspflichten und Unterrichtspflichten; Sachliche Zuständigkeit des Gewerbeaufsichtsamtes für den Ausspruch einer Kündigungszulassungänderung; Statthaftes Rechtsmittel gegen den Ausspruch einer Kündigungszulassungserklärung; Begriff des besonderen Falles im Sinne des § 9 Abs. 2 des Mutterschaftsschutzgesetzes (MuSchG); Gerichtliche Prüfungsdichte bei Anfechtung von Kündigungszulassungserklärungen ; Abgrenzung zwischen besonderen Kündigungsgründen nach dem Mutterschaftsschutzgesetz und allgemeinen arbeitsrechtlichen Kündigungsgründen

Gerichtliche Entscheidung.
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OVG Niedersachsen, 26.06.1957 - IV OVG - A 112/56 - Kündigung einer Berufsschullehrerin wegen Vernachlässigung ihrer Aufsichtspflichten und Unterrichtspflichten; Sachliche Zuständigkeit des Gewerbeaufsichtsamtes für den Ausspruch einer Kündigungszulassungänderung; Statthaftes Rechtsmittel gegen den Ausspruch einer Kündigungszulassungserklärung; Begriff des besonderen Falles im Sinne des § 9 Abs. 2 des Mutterschaftsschutzgesetzes (MuSchG); Gerichtliche Prüfungsdichte bei Anfechtung von Kündigungszulassungserklärungen ; Abgrenzung zwischen besonderen Kündigungsgründen nach dem Mutterschaftsschutzgesetz und allgemeinen arbeitsrechtlichen Kündigungsgründen

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 26.06.1957
Amtliche Fundstelle OVG Niedersachsen, Urteil vom 26.06.1957 - IV OVG - A 112/56
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (OVG Niedersachsen, Urteil vom 26.06.1957 - IV OVG - A 112/56).